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Nutzungsausfallentschädigung: Das steht dir zu!

Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfallentschädigung? Womit Du nach einem unverschuldeten Unfall besser fährst

Inhaltsverzeichnis

  1. Kurz erklärt
  2. Die Rechtsgrundlage
  3. Berechnung
  4. Voraussetzungen
  5. Keinen Nutzungsausfall?
  6. Sonderfall Totalschaden
  7. Achtung Eigenreparatur!
  8. Nutzungsausfall trotz Mietwagen
  9. Sonderfälle

Auto durch Unfall fahruntüchtig?

23 bis 175 Euro Entschädigung pro Tag sichern!

Veröffentlicht am: 13.07.2026

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Anspruch, Voraussetzungen, Höhe des Nutzungsausfalls: moinunfall erklärt, worauf es nach einem Autounfall ankommt – und welche Lösung für Dich die richtige ist.

 

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass Du Dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht nutzen kannst. Alternativ hast Du als Unfallgeschädigter auch das Recht auf einen Mietwagen. Oft ist die Auszahlung jedoch wirtschaftlich sinnvoller, die Tagessätze reichen je nach Auto von 23 bis 175 Euro.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzungsausfallentschädigung?

    Dein Fahrzeug ist unfallbedingt nicht nutzbar, es besteht ein Nutzungswille und es besteht eine Nutzungsmöglichkeit.

  • Wann besteht kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch?

    Bei vorhandenem Zweitfahrzeug, gewerblicher Nutzung, reinen Freizeitfahrzeugen oder eigener Reparatur.

  • Wie viel Nutzungsausfallentschädigung bekommt man?

    Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse (Nutzungsausfalltabelle) sowie der Dauer des Ausfalls.

  • Nutzungsausfall oder Mietwagen, was ist besser?

    Die Nutzungsausfall-Entschädigungssumme kann frei verwendet werden, ein Mietwagen ist ein reines Ersatzfahrzeug.

  • Wer zahlt die Nutzungsausfallentschädigung?

    Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB.

  • Wie bekommt man Nutzungsausfallentschädigung?

    Entweder selbst bei der Versicherung beantragen oder über einen Sachverständigen / Anwalt. Ein Gutachten erhöht die Erfolgschancen.

Nutzungsausfalltabelle:

Die Basis für Deinen Tagessatz

Die Nutzungsausfallentschädigung wird in aller Regel anhand der Schwacke-Liste nach Sanden-Danner-Küppersbusch (EurotaxSchwacke) berechnet. Diese Nutzungsausfalltabelle listet nicht nur den Restwert von gut 38.000 gebrauchten Pkw- und Kraftrad-Modellen auf, sondern auch die Nutzwerte pro Tag. Sie wird regelmäßig aktualisiert und ist deshalb eine wichtige Bezugsgröße für Gutachter und Gerichte.

Fahrzeugalter über 10 Jahre
A 23,00 EUR 23,00 EUR 23,00 EUR
B 29,00 EUR 27,00 EUR 27,00 EUR
C 35,00 EUR 29,00 EUR 27,00 EUR
D 38,00 EUR 35,00 EUR 29,00 EUR
E 43,00 EUR 38,00 EUR 35,00 EUR
F 50,00 EUR 43,00 EUR 38,00 EUR
G 59,00 EUR 50,00 EUR 43,00 EUR
H 65,00 EUR 59,00 EUR 50,00 EUR
J 79,00 EUR 65,00 EUR 59,00 EUR
K 119,00 EUR 119,00 EUR 119,00 EUR
L 175,00 EUR 175,00 EUR 175,00 EUR

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?

Die Nutzungsausfalltabelle ordnet Fahrzeugen je nach Fahrzeugklasse einen täglichen Entschädigungssatz zu und bietet damit eine erste Orientierung, mit welcher Nutzungsausfallentschädigung Du nach einem unverschuldeten Unfall rechnen kannst. Die tatsächliche Einstufung hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem vom Fahrzeugalter, dem Fahrzeugtyp und der Ausstattung.

 

Bei älteren Fahrzeugen kann je nach Alter, Zustand und Rechtsprechung eine Herabstufung in eine niedrigere Nutzungsausfallgruppe erfolgen. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger wie moinunfall berücksichtigt diese Faktoren bei der Erstellung des Schadengutachtens und ermittelt die im Einzelfall angemessene Nutzungsausfallentschädigung nachvollziehbar und fundiert.

So berechnest Du den Nutzungsausfall:

  1.   Fahrzeugklasse bestimmen (Schwacke-Liste)
  2.   Tagessatz ablesen
  3.   Anzahl der Ausfalltage multiplizieren

Beispiele:

  • VW Polo, 3 Jahre alt, Nutzungsausfall-Gruppe B, 5 Tage in der Werkstatt: 145 Euro
  • Audi A6, 4 Jahre alt, Nutzungsausfall-Gruppe G, 10 Tage in der Werkstatt: 590 Euro
Moinunfall - Gutachtern Aller Art

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungsausfall?

Nutzungsausfall bekommst Du nach einem Unfall nur dann, wenn Dein Auto nicht mehr fahrtüchtig ist und sowohl Nutzungswille als auch Nutzungsmöglichkeit vorliegen:

  • Nutzungswille

    Du lässt das Fahrzeug nicht reparieren (fehlender Nutzungswille)

  • Nutzungsmöglichkeit:

    Du musst in der Zeit, für die Du eine Nutzungsentschädigung beantragst, auch in der Lage sein, Auto zu fahren. Also nicht gerade im Krankenhaus liegen oder ohne Führerschein sein (vgl. BGH-Urteil VA 2008, 145).

Ausnahme: Dein Partner oder Freunde nutzen Dein Auto nachweislich ebenfalls regelmäßig.

Schnellüberblick: Wann habe ich keinen Anspruch?

  • Du lässt das Fahrzeug nicht reparieren (fehlender Nutzungswille)

  • Du hast einen Zweitwagen. Hier musst du nachweisen können, dass dieses nicht verfügbar ist, weil es z. B. von Deiner Familie genutzt wird.

  • Bei Mischnutzung (z. B. bei Motorrädern, E-Bikes oder Freizeitfahrzeugen wie Wohnmobilen oder Oldtimern) sind die Erfolgschancen mitunter gering. Hier musst Du darlegen, dass Du auf das Fahrzeug angewiesen bist.

  • Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen, beispielsweise Transportern oder Lkw, besteht in der Regel kein Anspruch auf die pauschale Nutzungsausfallentschädigung. Stattdessen können – je nach Einzelfall – konkrete Vorhaltekosten, Mietwagenkosten oder ein nachweisbarer entgangener Gewinn als Nutzungsausfallschaden ersetzt verlangt werden.

Wichtig: Auch im Fall eines Totalschadens hast Du einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, die Du benötigst, um einen adäquates Ersatzfahrzeug zu finden (OLG Celle, AZ: 5 U 159/13).

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Nutzungsausfalltabelle:

Ein Mietwagen lohnt sich, wenn Du zwingend täglich auf ein Auto angewiesen bist (Arbeit, Familie, keine Alternative), während Nutzungsausfall meist finanziell attraktiver ist, wenn Du vorübergehend ohne Auto auskommst, da Du Geld erhältst und keinen organisatorischen Aufwand hast.

Mobilität voll eingeschränkt
Aufwand hoch gering
Geldvorteil keiner möglich
Voraussetzung Bedarf nachweisen Nutzungswille nachweisen

Nutzungsausfall trotz Mietwagen – geht das?

Ja, Du hast grundsätzlich die Wahl der für Dich günstigeren Lösung. Selbst wenn Du zunächst einen Mietwagen genutzt hast, kannst Du bei Kürzungen durch die Versicherung unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (2013, Az. VI ZR 290/11) nachträglich Nutzungsausfall verlangen – statt der Erstattung von Mietwagenkosten.

Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Nutzungsausfall wird grundsätzlich für die Dauer gezahlt, in der Dein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, also typischerweise für die Reparaturzeit laut Gutachten oder, bei Totalschaden, für die Wiederbeschaffungsdauer (meist etwa 10 bis 14 Tage). Voraussetzung ist, dass Du Dich zügig um Reparatur oder Ersatz kümmerst, denn Verzögerungen können den Anspruch verkürzen (Schadensminderungspflicht).

Typische Probleme mit Nutzungsausfall-Forderungen

Viele Geschädigte stoßen nach einem Verkehrsunfall auf ähnliche Schwierigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung:

  • Kürzung der Dauer: Reparaturzeit wird als zu lang bewertet 

  • Fehlender Reparaturnachweis: Anspruch wird reduziert oder abgelehnt 

  • Streit um die Überlegungszeit: insbesondere bei Totalschaden

  • Zweifel am Nutzungswillen: z. B. bei Zweitwagen 

  • Herabstufung: geringerer Tagessatz durch Einstufung des Fahrzeugs 

Im konkreten Fall entscheidet die Dokumentation. Je besser der Schaden und die Nutzung belegt sind, desto höher sind die Chancen auf die volle Entschädigung. moinunfall gibt Dir gerne eine kostenlose Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Wir holen das, was dir zusteht!

  • Für Geschädigte kostenfrei

    Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.

  • Umfassende Beweissicherung

    Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und sichert alle relevanten Beweise für die Schadenregulierung.

  • Schnelle Gutachtenerstellung

    Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.