Welche Kosten fallen bei einem Kfz-Gutachten an?
Ein Wertgutachten ist z. B. vor dem Autokauf sinnvoll investiertes Geld. Und nach einem Unfall ist ein Sachverständigengutachten oft sogar kostenlos!
Kfz Gutachten kostenlos für Unfallgeschädigte
- 100% kostenfreie Schadensprüfung
- Schnelle & unkomplizierte Soforthilfe
- Bequeme Vor-Ort-Begutachtung
Fürchte Dich nicht vor den Kosten für ein Gutachten
Verkehrsunfall, Autokauf, Oldtimer-Bewertung: In vielen Situationen ist es sinnvoll und effizient, ein Schaden- oder Verkehrswertgutachten erstellen zu lassen. Doch was kostet das eigentlich? Welche Leistungen sind inbegriffen? Und wer übernimmt die Sachverständigenkosten, wenn ich nicht schuld am Unfall war? Der Kfz Gutachter Hamburg klärt auf. Hier bekommst Du die Antworten.
Schnelle Schadensregulierung dank Gutachten – für Dich als Geschädigten kostenlos
Ein Verkehrswertgutachten ist eine belastbare Verhandlungsbasis beim Auto(ver)kauf
Achte auf Expertise: moinunfall ist zertifiziert und 100 % unabhängig
Autounfall: Das musst Du jetzt tun
1. Kfz-Sachverständigen anrufen
Klingele einfach durch oder vereinbare einen Rückruf. Vor der Beauftragung geben wir eine Ersteinschätzung zur Schadenshöhe und besprechen das Wichtigste.
2. Begutachtung bei dir vor Ort oder in der Werkstatt
Wir kommen zur Unfallstelle oder in die Kfz-Werkstatt, sichern Beweise und dokumentieren den Schaden. Übrigens: Ein Gutachten gilt vor Gericht als Beweismittel.
3. Erstellung des Kfz-Gutachtens innerhalb 24 Stunden
24 Stunden nach der Unfallaufnahme erhältst Du Dein fertiges Unfallgutachten. Inklusive aller relevanten Werte wie Schadenshöhe, Nutzungsausfall oder Restwert.
4. Fiktive Abrechnung nach Gutachten oder Reparatur
Wir sorgen bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für eine schnelle Regulierung bzw. eine zügige Reparaturfreigabe für Dein Fahrzeug.
Nordisch, praktisch, gut:
Jetzt Rückruf erhalten
Wer muss die Kosten für ein Gutachten tragen?
Das hängt ein bisschen von der Art des Gutachtens ab. Nach einem Verkehrsunfall ist die Versicherung des Unfallverursachers verpflichtet, dem Unfallgeschädigten alle unfallbedingten Schadenspositionen zu ersetzen. Dazu zählen neben den Instandsetzungskosten auch die Gutachterkosten (außer, bei dem Unfall ist lediglich ein Bagatellschaden entstanden).
Ein anderer Fall ist es, wenn Du selbst einen Sachverständigen beauftragst, um den Verkehrswert und den Zustand einer Sache zu ermitteln. Ein klassisches Beispiel aus einer anderen Branche: Wenn Du einen Immobiliengutachter bzw. Baugutachter damit beauftragst, den Wert einer Immobilie zu schätzen oder Mängel an einem Haus zu bewerten, dass Du kaufen möchtest, musst Du als Auftraggeber das Honorar des Bausachverständigen tragen.
Dasselbe gilt, wenn Du ein Gutachten in Auftrag gibst, um den aktuellen Verkehrswert Deines Oldtimers in Erfahrung zu bringen, oder beim Gebrauchtwagenkauf Gewissheit haben möchtest, was Zustand und Preis des Fahrzeugs angeht. Auch wenn Du Deinen Gebrauchten bei einem Händler in Zahlung geben möchtest, kann ein Verkehrswertgutachten sinnvoll sein, um einen angemessenen Preis zu ermitteln.
FAQ: Häufige Fragen
Für Unfallgeschädigte ist das Gutachten kostenlos!
Nach einem unverschuldeten Autounfall muss die Versicherung des Unfallverursachers dem Unfallopfer nicht nur die Reparaturkosten ersetzen – auch die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen muss sie übernehmen.
Lass Dich also nicht darauf ein, wenn Dir die gegnerische Haftpflicht einen Gutachter schicken möchte. Du hast einen Anspruch auf einen neutralen Gutachter. Dank unserer umfassenden Leistungen kommst Du schnell und umkompliziert zu Deinem Recht. Nutze diese Chance! Du hattest einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Wir sind Dein Kfz Gutachter in Hamburg und Umgebung. Zögere nicht und kontaktiere uns jetzt. Die Kosten muss die Versicherung der Unfallverursachers übernehmen.
Wichtig: Lass Dich nicht darauf ein, wenn die Versicherung des Schädigers Dir anbietet, ein Gutachten erstellen zu lassen. So bequem das klingen mag: Du hast das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen! Achte dabei auf Expertise. Du kannst ein Unfallgutachten beispielsweise beim TÜV in Auftrag geben oder einen freien Kfz-Gutachter beauftragen.
Nordisch, praktisch, gut:
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Geld statt Reparatur? Gar kein Problem!
Bei einem Haftpflichtschaden gibt es keine Reparaturpflicht. Wenn Du Dein Fahrzeug lieber selbst oder gar nicht reparieren möchtest, kannst Du Dir die Schadenssumme auch mittels Fiktiver Abrechnung auszahlen lassen.
Du benötigst lediglich ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen, mit dem Du die Höhe des Schadens bei der gegnerischen Versicherung nachweisen kannst. Mit der Auszahlungssumme kannst Du machen, was Du möchtest. Sie ist nicht zweckgebunden.
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