„Unfallgutachten? Brauche ich das wirklich?“
Definitiv! Denn ein Schadensgutachten spart nach einem Unfall jede Menge Nerven und Papierkram
Moin, wie können wir Dir helfen?
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- Bequeme Vor-Ort-Begutachtung
Eine Sorge weniger: Ein Unfallgutachten vom Experten
Nach einem Verkehrsunfall liegen meist die Nerven blank. Wie geht es weiter? Wer bezahlt den Schaden? Was muss ich alles bedenken? moinunfall kennt die Antworten auf all diese Fragen. Wir sind schnell vor Ort, helfen Dir bei der Schadensregulierung und erstellen ein Unfallgutachten, das all Deine Ansprüche beziffert.
- Als Geschädigter für Dich kostenlos
- Es gibt viele Kfz-Gutachter – achte auf Expertise!
- moinunfall ist zertifiziert und 100 % unabhängig
Deine Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Wenn Du ohne eigenes Zutun in einen Autounfall verwickelt wurdest, steht Dir gemäß § 249 BGB Schadensersatz zu. Und zwar für alle unfallbedingten Kosten. Neben dem Ersatz der Reparaturkosten hast Du u.a. folgende Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers:
Wichtig: Lass Dich nicht darauf ein, wenn die Versicherung des Schädigers Dir anbietet, ein Gutachten erstellen zu lassen. So bequem das klingen mag: Du hast das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen! Achte dabei auf Expertise. Du kannst ein Unfallgutachten beispielsweise beim TÜV in Auftrag geben oder einen freien Kfz-Gutachter beauftragen.
Nutzungsausfall
Während Dein Kfz in der Werkstatt ist, kannst Du es nicht nutzen. Wenn Du keinen Ersatzwagen wählst, hast Du für die Ausfallzeit Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Fiktive Abrechnung
Du möchtest Dein Fahrzeug nicht oder selbst reparieren? Du kannst Dir die Schadenssumme auch einfach auszahlen lassen.
Mietwagen
Während Dein Kfz bei der Reparatur ist, muss Dir die Haftpflicht des Schädigers einen Ersatzwagen stellen – sofern Du keinen Nutzungsausfall geltend machst.
Wertminderung
Nach einem Unfall ist ein Auto weniger wert – trotz Reparatur der Beschädigungen. Du hast einen Anspruch auf Ausgleich für diesen Verlust.
Sachverständigenkosten
Du hast das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Anwalt zu beauftragen – auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners.
Schmerzensgeld
Im Falle, dass Du bei dem Verkehrsunfall verletzt wurdest, steht Dir gegebenenfalls auch Schmerzensgeld zu.
Darum ist ein eigener Gutachter die deutlich bessere Wahl
Versicherungen versuchen im Haftpflichtfall in der Regel, den Schaden (und damit den Auszahlungsbetrag) möglichst gering zu halten, um Kosten zu sparen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wie moinunfall sorgt mit einem professionellen Unfallgutachten und viel Erfahrung dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Unabhängig von den Interessen der gegnerischen Versicherung
Ein Unfallgutachten ist, anders als ein Kostenvoranschlag, verbindlich
Schadenshöhe, Wiederbeschaffungswert, Restwert: Wir berücksichtigen alles
Unfallrekonstruktion und Klärung der Schuldfrage der Unfallbeteiligten
Im Fall von Streitigkeiten gilt ein Gutachten vor Gericht als Beweismittel
Nordisch, praktisch, gut:
Jetzt Rückruf erhalten
Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?
Ja, das geht. Dieser Vorgang wird Fiktive Abrechnung genannt. Hierfür benötigst Du ein Sachverständigengutachten, das die Schadenhöhe exakt beziffert.
Denn nicht nur die Höhe der Reparaturkosten ist relevant, Dir werden auch der Nutzungsausfall, die Wertminderung sowie die Gutachterkosten ersetzt. Im Falle eines Totalschadens ist der Wiederbeschaffungswert eine relevante Größe, denn die gegnerische Haftpflicht muss dann lediglich diesen Betrag erstatten, nicht die Reparatur des Schadens.
Übrigens: Der Auszahlungsbetrag ist nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, Du kannst das Geld also anderweitig verwenden – oder den Schaden an Deinem Fahrzeug einfach später reparieren lassen.
Wir übernehmen den Papierkram mit der gegnerischen Haftpflicht
Wäre es nicht toll, nach einem Unfall die lästige Kommunikation mit der Versicherung des Unfallverursachers abgeben zu können? Kannst Du. moinunfall kennt die Tricks und Kniffe der Versicherer und hilft Dir mit einem professionellen Gutachten, zu Deinem Recht zu kommen.
Einfacher geht's nicht:
Was tun bei Kürzungen?
Von der Versicherung beauftragte Sachverständige nutzen für die Schadenskalkulation teils andere Stundenverrechnungssätze, um die Schadenhöhe möglichst gering zu halten. Versicherungen versuchen oft auch, Schadenspositionen wie die Ausfallzeit, Sonderausstattung, Ersatzteilpreisaufschläge oder Verbringungskosten zu kürzen. Solche Kürzungen können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Ein erfahrener Gutachter weiß damit umzugehen und kann Dir im Streitfall auch einen Anwalt für Verkehrsrecht aus seinem Netzwerk empfehlen.
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Du zahlst als Unfallgeschädigter nichts! Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung
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