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Fiktive Abrechnung?

Geld statt Reparatur: Lohnt sich das?

So kannst Du Dir den Fahrzeugschaden mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen

moinunfall erklärt alle Regeln, Sonderfälle und Ausnahmen

Veröffentlicht am: 08.05.2023

Lesedauer: ca. 3 Minuten

Nach einem Unfall muss man sein Auto reparieren lassen? Nein. Statt schnurstracks in die nächste Werkstatt zu fahren, kannst Du Dir als Geschädigter den Unfallschaden auch auszahlen lassen. Dieser Vorgang nennt sich fiktive Abrechnung. Welche Vorteile diese Form der Schadensregulierung hat und welche Fallstricke es gibt, haben wir hier übersichtlich für Dich zusammengestellt.

Fiktive Abrechnung: Du hast die Wahl

  • Kein Reparaturzwang: Du kannst Dir als Geschädigter die Schadensumme auch auszahlen lassen

  • moinunfall erstellt ein aussagekräftiges Gutachten für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung

  • Der Auszahlungsbetrag ist nicht zweckgebunden: Verwende das Geld, wofür Du möchtest

Fiktive Abrechnung Erklärung

Fiktive Abrechnung: Dein Kurz-Update

Du hast kein Problem mit einem verbeulten Auto, Dein Bruder ist Kfz-Mechaniker oder Du möchtest Dein verunfalltes Fahrzeug zunächst weiternutzen und den Sachmangel erst später ausmerzen lassen?

Lauter plausible Gründe, sich den Fahrzeugschaden mittels fiktiver Abrechnung auszahlen zu lassen. Der BGH entschied in einem Urteil 2017 (VI ZR 182/16, NJW 2017, 2183 Rn. 7 mwN), dass Geschädigte einen Anspruch auf diese Abrechnungsmöglichkeit haben.

Für die Schadensabrechnung benötigst Du in diesem Fall statt einer Reparaturrechnung Deiner Fachwerkstatt entweder einen Kostenvoranschlag oder ein Kfz-Gutachten. Letzteres bringt entscheidende Vorteile mit sich: Neben einem seriösen Schätzwert über die anfallenden Reparaturkosten (kalkuliert gemäß der Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt) beziffert ein erfahrener Sachverständiger im Gutachten auch noch weitere Schadenspositionen.

Beispielsweise die Nutzungsausfallentschädigung, also eine Entschädigung für die Reparaturdauer, während der Du Dein Auto nicht nutzen kannst. Diese Alternative zum Ersatzfahrzeug ist auch bei einer hypothetischen Reparatur zu zahlen. Wiederbeschaffungsaufwand, Wiederbeschaffungswert und Restwert sind ebenfalls zwei wichtige Kennzahlen, denn je nach Modell und Alter des Pkw kann eine Wiederbeschaffung schwierig bis unmöglich sein.

Ebenso wichtig ist der merkantile Minderwert – schließlich unterliegt ein Unfallauto einer Wertminderung gegenüber einem unfallfreien Fahrzeug. Ein Gutachten dient zudem der Beweissicherung.

Du siehst: Mit moinunfall bist Du bei der Schadensabwicklung auf Gutachtenbasis rundum auf der sicheren Seite.

FAQ: Häufige Fragen

Als Unfallgeschädigter hast Du Anspruch auf Schadenersatz. Wenn Du das Unfallfahrzeug gar nicht oder beispielsweise durch einen Mechaniker aus dem Bekanntenkreis reparieren lassen möchtest, kannst Du Dir bei der Unfallregulierung die Schadenssumme mittels fiktiver Abrechnung auszahlen lassen. Hierfür benötigst Du lediglich einen Kostenvoranschlag oder noch besser ein ausführliches Schadengutachten.

Als Unfallgeschädigter muss Dir die Versicherung des Unfallgegners alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Dazu zählen Schadenspositionen wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Minderwert sowie Gutachter- bzw. Rechtsanwaltskosten.

Gemäß § 249 BGB steht Dir bei einem unverschuldeten Unfall frei, ob Du Dein Fahrzeug reparieren möchtest oder Dir die Reparaturkosten auszahlen lässt. Der gegnerische Haftpflichtversicherer darf Dir nicht vorschreiben, für welche Variante Du Dich zu entscheiden hast. Lediglich bei einem Totalschaden ist keine fiktive Abrechnung möglich.

Eine Möglichkeit ist, einen Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt vorzulegen. Sicherer und effizienter ist allerdings ein Schadensgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Bei moinunfall profitierst Du von einer schnellen und sorgfältigen Gutachtenerstellung.

Wenn Du den Haftpflichtschaden fiktiv abrechnest, kannst Du keine Kosten für einen Mietwagen geltend machen. Auch für die Mehrwertsteuer besteht keine Ersatzfähigkeit: Schließlich ist bei einer fiktiven Reparatur ja auch keine Mehrwertsteuer in der Werkstatt angefallen.

Achtung! Sonderfall Totalschaden

Wenn die Reparaturkosten mehr als 130 Prozent des kalkulierten Wiederbeschaffungswerts betragen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall ist keine fiktive Abrechnung möglich. Die Versicherung des Unfallverursachers muss lediglich die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs bezahlen – abzüglich des errechneten Restwerts Deines Unfallfahrzeugs. Der Kfz Gutachter Hamburg ist für Sie da.

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    Die Mehrwertsteuer-Lücke

    Früher bekamen Geschädigte eines Verkehrsunfalls bei der fiktiven Abrechnung die Brutto-Reparaturkosten ausbezahlt. Seit 2002 ist das leider nicht mehr der Fall.

    Das Argument ist verständlich: Bei einer fiktiven Reparatur fällt ja tatsächlich auch keine Mehrwertsteuer in der Werkstatt an. Wenn Du nur einen Teil des Schadens reparieren lässt und die übrigen Unfallschäden fiktiv abrechnest, ist die Mehrwertsteuer für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten aber selbstverständlich ersatzfähig – Reparaturbestätigung vorausgesetzt. Auch Honorare von Anwalt oder Gutachter werden bei der fiktiven Abrechnung inklusive Mehrwertsteuer ausbezahlt, da diese ja auch real anfällt.

    Die Schattenseiten:

    Nachteile der fiktiven Abrechnung

    Die Vorteile der fiktiven Abrechnungsmöglichkeit wurden bereits angesprochen: Wenn Du einen älteren Pkw hast, bei dem eine Delle mehr nicht stört, oder jemand im Bekanntenkreis Dir das Auto günstig repariert, ist es sicherlich schön, eine frei verfügbare Summe ausbezahlt zu bekommen.

    Bei Fahrzeugen, die noch keine zwei Jahre gefahren wurden, ist eine fiktive Abrechnung mitunter nicht die richtige Wahl, auch nicht bei Bagatellschäden. Ein nicht reparierter Schaden erschwert einen späteren Verkauf. Und da die Versicherungen mit allerlei Mitteln versuchen, den Auszahlungsbetrag zu drücken, solltest Du vorher genau analysieren, ob sich in Deinem Fall der Aufwand tatsächlich lohnt. Unsere Kfz Gutachter in Hamburg geben Dir eine schnelle Ersteinschätzung und beraten Dich gerne!

    Was wird beim fiktiven Abrechnen abgezogen?

    Hier sind zwei Stichworte zu nennen: Schadenminderungspflicht und Bereicherungsverbot. Die Schadensminderungspflicht besagt, dass ein Unfallopfer die Kosten des Unfalls nicht unnötig in die Höhe treiben darf. Zudem soll der Geschädigte keinen Profit aus dem Unfall schlagen. Wegweisend war hier ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2015 (BGH, AZ: VI ZR 267/14): Für verunfallte Autos, die älter als drei Jahre sind und bis zum Unfall nicht scheckheftgepflegt waren, dürfen im Gutachten nicht die Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt angesetzt werden. Vielmehr ist mit den niedrigeren Stundenverrechnungssätzen einer freien Werkstatt zu kalkulieren.

    Kürzungen durch die Haftpflicht – was tun?

    Es gibt einige Schadenspositionen, bei denen die Haftpflichtversicherer besonders oft zu kürzen versuchen: die UPE-Aufschläge, also die ortsüblichen Aufschläge für Ersatzteile. Die Verbringungskosten für den Transport des Unfallfahrzeugs, beispielsweise zur Lackiererei oder zur Achsvermessung. Die Kosten für eine Beilackierung. Oder auch die Höhe der Stundenverrechnungssätze.

    Als erfahrene Sachverständige kennen wir die Tricks und Kniffe der Versicherer und können viele Kürzungsversuche schon im Vorhinein umschiffen. Und falls es doch zum Streitfall kommt, profitierst Du von unserer langjährigen Erfahrung. Wir setzen uns konsequent für Deine Rechte als Geschädigter ein und können selbstverständlich auch einen Anwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk empfehlen.

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