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Wertminderung nach einem Unfall?

Lass Dir den Wertverlust auszahlen! Begriffe, Berechnung, Sonderfälle:

Inhaltsverzeichnis

  1. Dein Kurz-Update
  2. Begriffsklärung
  3. Berechnung
  4. Berechnungsmodelle
  5. Wertminderung einfordern
  6. Diese Sonderfälle gibt es
  7. Wertminderung auch bei Blechschäden?

Wertminderung nach einem Verkehrsunfall?

Wir übernehmen die Schadensabwicklung nach dem Unfall und berechnen den Minderwert für Dich

Veröffentlicht am: 29.09.2023

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Wenn Dein Auto bei einem Unfall beschädigt wurde, muss es fortan als Unfallfahrzeug bezeichnet werden. Und das wiederum bedeutet einen deutlich geminderten Wiederverkaufspreis auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Für diese Wertminderung nach einem unverschuldeten Unfall steht Dir eine finanzielle Entschädigung durch die gegnerische Versicherung zu. moinunfall erklärt, worauf Du achten musst, nennt die gängigen Berechnungsmethoden und verhilft Dir im Haftpflichtfall schnell und zuverlässig zu Deinem Recht.

Minderwert nach einem Unfall: Das musst Du wissen

  • Durch einen Unfallschaden erleidet Dein Auto einen Wertverlust. Hierfür steht Dir als Unfallopfer eine finanzielle Entschädigung zu.

  • Es gibt zahlreiche Berechnungsfaktoren- und Modelle für die Wertminderung, was nicht selten zu Kürzungsversuchen seitens der gegnerischen Versicherer führt.

  • Die Wertminderung wird immer an den Eigentümer des Unfallwagens ausgezahlt. Das kann zum Beispiel auch der Leasinggeber oder die finanzierende Bank sein.

Wertminderung nach einem Unfall

Wertminderung: Dein Kurz-Update

Die Marktgängigkeit eines Gebrauchtwagens hängt nicht nur von Modell, Fahrzeugalter und Ausstattung ab, sondern vor allem von einem sehr guten Zustand ohne Kratzer, Dellen oder Beschädigungen. Sobald ein Fahrzeug bei einem Unfall einen nennenswerten Schaden davongetragen hat, sinkt der Wiederverkaufspreis deutlich, selbst wenn der Unfallschaden fachgerecht instandgesetzt wurde. Als Unfallopfer muss Dir die Versicherung des Unfallverursachers alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Dazu zählt auch ein finanzieller Ausgleich für den entstandenen Minderwert beim Wiederverkauf.

Gut zu wissen: 1975 empfahl der 13. Verkehrsgerichtstag, dass für Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind oder mehr als 100.000 Kilometer Laufleistung haben, keine Wertminderung mehr angesetzt werden kann. Hier wurde davon ausgegangen, dass ältere Fahrzeuge durch eine Reparatur teils sogar eine Wertverbesserung erzielen können. Doch dies ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr grundsätzlich so. Mit einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen setzt Du Deine Ansprüche in vollem Umfang durch. Vereinbare am besten direkt von der Unfallstelle aus einem Rückruf oder Wunschtermin – wir geben Dir eine zuverlässige und schnelle Ersteinschätzung.

Häufige Fragen

Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest, muss Dir die Versicherung des Unfallgegners gemäß § 249 BGB alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Zu diesen zählt neben den Reparaturkosten, den Kosten für einen Gutachter oder Verkehrsrechtsanwalt sowie Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfallentschädigung auch die Entschädigung für eine merkantile Wertminderung des Unfallwagens. Bei einer Teilschuld oder einer strittigen Schuldfrage empfiehlt sich ein qualifiziertes Schadengutachten für eine unkomplizierte Schadensregulierung.

Die Wertminderung ist eine der Schadenspositionen, bei denen die Versicherer am häufigsten zu kürzen versuchen. Deinen Anspruch setzt Du am besten mit einem Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen durch. Dieser listet nicht nur die Schadenshöhe auf, sondern kann auch die Wertminderung Deines verunfallten Fahrzeugs hieb- und stichfest beziffern.

Die Wertminderung steht bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich dem Eigentümer des Unfallwagens zu. Dies gilt auch dann, wenn Dein Auto nicht instandgesetzt werden soll, sondern Du Dir die Summe durch fiktive Abrechnung auszahlen lässt. Ausgenommen sind jedoch Teil- und Vollkasko-Fälle.

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Begriffsklärung: Was bedeutet eigentlich Wertminderung?

Nach einem Unfall unterscheidet man zwischen technischer und merkantiler Wertminderung. Was ist damit gemeint? Eine kurze Begriffsklärung:

  • Technische Wertminderung

    Dein Fahrzeug kann nach dem Unfall trotz fachgerechter Reparatur in einer Werkstatt nicht mehr auf denselben technischen Stand wie vor dem Crash gebracht werden? Dann liegt eine technische Wertminderung vor.

  • Merkantile Wertminderung

    Die Gebrauchsfähigkeit Deines Fahrzeugs ist nach der Reparatur wieder voll gegeben? Dennoch ist ein Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert. Ein merkantiler Minderwert liegt vor.

Wie wird die Wertminderung nach einem Unfall berechnet?

Die Wertminderung eines verunfallten Fahrzeugs lässt sich mithilfe einer Faustformel zumindest grob prozentual überschlagen:

 

Im ersten Zulassungsjahr beträgt die Wertminderung 25 Prozent. Jedes weitere Jahr kommen zusätzliche fünf Prozent Abzug hinzu. Doch selbstverständlich spielen auch Faktoren wie Vorschäden, Laufleistung oder Marktgängigkeit bestimmter Modelle eine wichtige Rolle.

 

Zusätzlich zu dieser Faustformel gibt es eine erkleckliche Anzahle an Berechnungsmodellen, die durch verschieden gesetzte Schwerpunkte und Auslegungsmöglichkeiten auch zu ziemlich verschiedenen Wertminderungs-Summen kommen. Ein erfahrener Sachverständiger kennt die gängigen Methoden und die aktuelle Rechtsprechung ebenso gut wie die regionale Marktsituation. So kann er die Wertminderung Deines Fahrzeugs exakt und belastbar beziffern.

Wertminderung: Die verschiedenen Berechnungsmodelle

Für die Berechnung der Wertminderung nach einem Verkehrsunfall gibt es keine allgemeingültige Tabelle. Stattdessen setzen unterschiedliche Berechnungsmethoden verschiedene Schwerpunkte und erzeugen so abweichende Wertminderungssummen. Ein idealer Nährboden für Streitereien zwischen Versicherern und Unfallopfern.

 

Diese Berechnungsfaktoren kommen zum Einsatz:

  • Zulassungsjahr

  • Laufleistung

  • Listenpreis

  • Vorschäden bzw. Mängel

  • Ausstattung

  • Anzahl der Vorbesitzer

  • Wiederbeschaffungswert

  • Fahrzeugwert vor dem Schadensfall

  • Marktsituation

  • Ruhkopf/Sahm

    Das Berechnungsmodell von Ruhkopf und Sahm stammt aus dem Jahr 1962 und wird von zahlreichen Gerichten (darunter dem BGH) zur Ermittlung des Minderwerts herangezogen. Die Formel setzt als Faktoren die Reparaturkosten, den Zeitwert, den Neupreis sowie das Alter des Unfallfahrzeugs in Monaten ins Verhältnis.

     

    Formel: Minderwert = (Zeitwert + Reparaturkosten) x Faktor F / 100.

     

    Beispielrechnung: Bei einem 3 Jahre alten Fahrzeug mit einem Zeitwert von 12.000 Euro und Reparaturkosten von 5.000 Euro beträgt der Faktor F laut Tabelle 4. Die Wertminderung beträgt in diesem Fall 680 Euro.

  • Halbgewachs

    Die Halbgewachs-Methode wurde 1964 entwickelt und ist deutlich komplexer als das Modell von Ruhkopf/Sahm. Relevante Faktoren sind die Reparaturkosten, der Neupreis, das Fahrzeugalter in Monaten sowie der Veräußerungswert vor dem Unfall.

  • BVSK-Methode

    Die Formel des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kfz-Wesen e.V. (BVSK) stammt aus dem Jahr 2003. Sie setzt Vorschäden (K-Faktor), Marktgängigkeit (M-Wert), Wiederbeschaffungswert (WBW) sowie die prozentuale Intensität des Schadens (%-Klasse) ins Verhältnis.

  • Marktrelevanz- und Faktorenmethode

    Die Marktrelevanz- und Faktorenmethode von Zeisberg arbeitet mit sehr vielen Parametern: Reparaturkosten (RK), Neupreis (NP), Veräußerungswert (VW), Schadensumfang (SU), Alterskorrektur (AK), Vorschäden (V) sowie Marktgängigkeit (M).

  • Hamburger Modell

    Für die Berechnungsmethode des Hamburger Oberlandesgerichts sind die Gesamtreparaturkosten, die Richtarbeiten, die Karosseriearbeiten sowie der Kilometerstand des Unfallfahrzeugs relevant.

  • Bremer Formel

    Das Bremer Modell ist weniger gängig und bezieht als Faktoren lediglich das Fahrzeugalter sowie die Netto-Reparaturkosten ein.

Wertminderung einfordern: Am besten mit Kfz-Gutachten

Angesichts dieser Vielzahl an Auslegungsmöglichkeiten und Formeln zur Berechnung sind Streitereien und Kürzungsversuche seitens der gegnerischen Versicherungen an der Tagesordnung. Damit Du bei der Schadensregulierung nicht über den Tisch gezogen wirst, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser beziffert in seinem Schadengutachten alle relevanten Schadenspositionen wie zum Beispiel Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert oder eben Wertminderung.

 

moinunfall verhilft Dir mit Expertise und umfassender Kenntnis der regionalen Gegebenheiten zügig und unkompliziert zu Deiner Entschädigung. Und sollte es doch zu Streitereien mit der gegnerischen Versicherung kommen, vermitteln wir gerne einen guten Verkehrsrechtsanwalt aus unserem Netzwerk.

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    Wertminderung: Diese Sonderfälle gibt es

    • Vollkasko / Teilkasko

      Die meisten Versicherungen schließen im Fall eines Vollkasko- bzw. Teilkasko-Schadens eine Wertminderung aus. Es gibt jedoch auch Verträge, die eine Wertminderung beinhalten. Du solltest nach einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Crash mit Teilschuld deshalb immer zuerst einen Blick in Deine Versicherungsunterlagen werfen.

    • Leasingfahrzeug

      Wenn Du mit einem Leasingfahrzeug verunfallst, gilt stets: Als erstes den Leasinggeber informieren! Hinweise hierzu findest Du auch in Deinem Leasingvertrag. Die Wertminderung steht dem Leasinggeber zu, da dieser gemäß Leasingvertrag weiterhin der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

    • Finanziertes Fahrzeug

      Ähnliches gilt bei einem finanzierten Fahrzeug. Hier bekommt in den meisten Fällen die finanzierende Bank die Wertminderung ausgezahlt. Diese wird aber auf den Restfinanzierungsbetrag gutgeschrieben.

    • LKW

      Für Nutzfahrzeuge kann kein Minderwert ausgezahlt werden? Jein. Auch beim Wiederverkauf eines Nutzfahrzeugs hat ein Unfallschaden Auswirkungen auf den Verkaufspreis. Das sieht auch die aktuelle Rechtsprechung so.

    • Motorrad

      Und auch für Dein Motorrad kannst Du einen Anspruch auf Wertminderung haben, sofern es kein reiner Blechschaden unterhalb der Bagatellgrenze ist.

    Unfallschaden begutachten

    Gibt es Wertminderung auch bei Blechschäden?

    Die Faustregel gilt: Für kleine Bagatellschäden mit einer Schadensumme unter etwa 1.000 Euro kann man keinen Minderwert geltend machen. Denn solche Blechschäden unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze müssen bei einem Wiederverkauf nicht angegeben werden.

     

    Doch es gibt Ausnahmen: Beispielsweise, wenn das beschädigte Auto ein teures Luxusfahrzeug oder ein Oldtimer ist, wo die Unversehrtheit ein wichtiges Wiederverkaufsargument ist.

    Gutachten Kosten

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