Bagatellschaden: Kleiner Schaden, großes Ärgernis
Warum Du auch bei vermeintlich geringen Beschädigungen einen Kfz-Sachverständigen rufen solltest
Blechschaden oder doch was Größeres?
Was ist zu tun? Streit um die Schuldfrage? Wir helfen schnell und zuverlässig!
Veröffentlicht am: 22.08.2023
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Parkrempler beim Ein- oder Ausparken, eine kleine Unachtsamkeit beim Rangieren: Ein Bagatellschaden ist schnell passiert. Wer zahlt in einem solchen Fall die Reparaturkosten? Was heißt das für die Einstufung bei der Versicherung? Und wie erkenne ich eigentlich einen Bagatellschaden? Der Kfz Gutachter Hamburg gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen.
Bagatellschaden: Das musst Du wissen
Definition: Ein Bagatellschaden ist ein geringfügiger Schaden, beispielsweise Lackschäden wie Kratzer und Schrammen oder ein verbeulter Stoßfänger. Sie dürfen die sogenannte Bagatellschadengrenze nicht überschreiten. Diese liegt je nach Region und Rechtsprechung bei ungefähr 700 bis 1.000 Euro.
Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest, muss die Versicherung des Unfallverursachers Dir gemäß § 249 BGB den Reparaturaufwand ersetzen. Wenn Du selbst schuld am Unfall bist, bezahlt Deine Vollkasko-Versicherung den Schaden.
Du musst bei einem Unfallschaden unterhalb der Bagatellschadensgrenze nicht zwingend die Polizei hinzuziehen. Aber Du musst den Geschädigten verständigen, sonst riskierst Du eine Strafe wegen Fahrerflucht. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt in diesem Fall übrigens nicht.
Keine Frage: Jeder Zusammenprall ist ein Ärgernis. Aber ein noch größeres Ärgernis wäre es, wenn Du durch eine Fehleinschätzung des Schadens bares Geld riskierst. Denn tatsächlich übersteigen viele vermeintlich kleinen Schäden die Bagatellschadensgrenze von etwa 1.000 Euro deutlich.
Die Aufprallenergie wird vom Stoßfänger oder Seitenschweller an die Karosserie weitergegeben. Ein kompetenter Sachverständiger wie moinunfall gibt Dir eine unverbindliche Ersteinschätzung. Ist der Schaden größer als gedacht, hilft Dir unser Schadengutachten bei der Durchsetzung all Deiner Schadenersatzansprüche von Nutzungsausfall bis Mietwagenkosten.
Ruf am besten direkt vom Unfallort aus an!
Häufige Fragen
Bagatellen sind kleinere Lack- oder Blechschäden, deren Reparaturkosten die Bagatellgrenze von 700 bis 1.000 Euro nicht überschreiten. Um die Schadenhöhe zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten: Einen Kostenvoranschlag Deiner Werkstatt oder noch besser ein (Kurz)Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, das alle Schadenersatzansprüche beziffert.
Hinter einem vermeintlichen Bagatellschaden verbirgt sich bei modernen Autos nicht selten ein echter Unfallschaden. Hol Dir im Zweifel lieber direkt einen erfahrenen Gutachter an den Unfallort. Dieser kann eine unverbindliche Ersteinschätzung geben und gegebenenfalls auch die Schuldfrage klären. Ist der Schaden größer als eine Bagatelle, muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen.
Wenn alle Unfallbeteiligten vor Ort und sich einig sind, kann ein Bagatellschaden auch privat abgewickelt werden. Es sollten aber unbedingt alle Kontakt- und Versicherungsdaten ausgetauscht und der Schaden dokumentiert werden. Wenn bei einem Parkrempler der Geschädigte nicht vor Ort ist, muss der Unfallverursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort warten und danach die Polizei rufen. Ein Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht – hier riskierst Du eine Strafe wegen Fahrerflucht.
Die Bagatellschadengrenze und ihre Bedeutung
Die Bagatellschadengrenze ist die Schadenhöhe, bis zu der ein Sachschaden als Bagatelle betrachtet werden kann. Die Höhe der Bagatellgrenze variiert je nach Region und Gesetzgebung. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte die Grenze 2004 noch bei 700 Euro an (VI ZR 365/03), das Amtsgericht Hamburg befand im Jahr 2020 jedoch bereits 1.000 Euro für angemessen (Az: 20 a C 375/17).
Für Laien ist es nach einem Unfall kaum zu beurteilen, ob die Beule in der Stoßstange nur ein Blechschaden ist, oder ob vielleicht die Karosserie verzogen ist. Auf Nummer Sicher gehst Du mit einem seriösen Kfz-Gutachter. Dieser kann durch eine Begutachtung des Fahrzeugs schnell die Schadenshöhe einschätzen. Bei einem Bagatellschaden wird er von einem ausführlichen Schadengutachten abraten. In solch einem Fall ist ein Kurzgutachten das Mittel der Wahl.
Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Trägst Du keine Schuld an dem Zusammenstoß, muss Dir die gegnerische Haftpflicht alle unfallbedingten Kosten ersetzen. Dazu zählen neben der Reparatur Deines Autos und Schadenersatz wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagenkosten auch die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht. Allerdings muss die Versicherung des Unfallgegners kein ausführliches Schadengutachten bezahlen, wenn es sich nur um einen Bagatellschaden handelt. Ein seriöses Kurzgutachten ist dann die bessere Alternative zum nur groben Kostenvoranschlag aus Deiner Werkstatt.
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Bagatellschaden der Versicherung melden oder privat regeln?
Ob Du den Schaden der Versicherung meldest, hängt vor allem davon ab, ob Du ihn selbst verschuldet hast. Dann kann es günstiger sein, den Schaden am gegnerischen Fahrzeug aus eigener Tasche zu bezahlen, statt eine Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse zu riskieren. Wenn Du allerdings der Geschädigte bist, solltest Du Dir die Versicherungsdaten des Unfallgegners geben lassen, denn dann hast Du Anspruch auf Schadenersatz.
Falls Du Dir unsicher bist, ob wirklich nur Kratzer entstanden sind oder vielleicht doch ein größerer Unfallschaden, solltest Du Dich keinesfalls privat auszahlen lassen. Dann ist es sinnvoll, noch am Unfallort einen Gutachter hinzuzuziehen. Dieser kann die Schäden kompetent einschätzen und übernimmt die Schadensabwicklung mit der Versicherung für Dich.
Bargeld statt Reparatur:
Wenn Dich ein paar Lackkratzer nicht stören oder Du einen guten Autoschrauber im Freundeskreis hast, musst Du Deinen Unfallwagen nicht reparieren lassen. Du kannst Dir die Reparaturkosten auch auszahlen lassen. Dies geht mittels fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis. Vereinbare gerne einen Rückruf oder Wunschtermin, moinunfall sorgt für eine schnelle Auszahlung.
Empfindliche Strafen bei Unfallflucht
Wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist, denken sich manche Unfallverursacher vielleicht: Ach, das ist ja nur ein winziger Kratzer, ich klemme einfach einen Zettel hinter den Scheibenwischer und fahre weiter. Doch das ist keine gute Idee. So ein Zettel kann schnell verloren gehen und dann steht der Tatbestand der Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) im Raum. Es drohen saftige Geldstrafen, Punkte in Flensburg, der Entzug der Fahrerlaubnis und in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Du solltest als Schuldiger unbedingt 30 Minuten an der Unfallstelle warten, ob der Halter des Unfallfahrzeugs auftaucht. Danach muss die Polizei gerufen werden, damit sie den Schaden aufnimmt. Nur so begehst Du keine Unfallflucht.
Achtung versteckte Schäden – eine Fehleinschätzung kann teuer werden!
Von außen sieht der Stoßfänger nach dem Aufprall nicht beschädigt aus? Das ist bei modernen Autos nicht selten. Teile wie Stoßstangen oder Seitenschweller sind aus elastischen Materialien konstruiert, die die Aufprallenergie an die Karosserie weitergeben. Ein vermeintlicher Bagatellschaden kann sich deshalb schnell zu einem echten Unfallschaden entwickeln, ohne dass Laien dies erkennen könnten. Auch wenn die gegnerische Versicherung behauptet, ein Kostenvoranschlag genüge bei Bagatellschäden: Ein seriöser Gutachter wird Dir immer eine unverbindliche Erstberatung anbieten und einordnen, ob sich eine Gutachtenerstellung lohnt. Denn oft entpuppen sich Bagatellen als Schäden mit mehreren Tausend Euro Schadenshöhe.
Parkrempler: Immer Bagatellen?
Parkschäden sind eine typische Form von Bagatellschäden und kommen durch einen Zusammenprall mit niedriger Geschwindigkeit beim Rangieren, Ein- oder Ausparken zustande. Oft entstehen hierbei nur geringe Schäden von wenigen hundert Euro. Doch hinter einer zerbeulten Stoßstange kann sich eine kaputte Rückfahrkamera verbergen oder hinter einem eingedellten Kotflügel eine verzogene Karosserie. Für Laien ist das praktisch nicht zu erkennen. Lass den Schaden also lieber von einem Fachmann begutachten.
Vorgehensweise nach Bagatellschäden
1. Unfallstelle sichern:
Auto abstellen und gegebenenfalls sichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste)
2. Schaden dokumentieren:
Fotos vom Schaden an den beteiligten Fahrzeugen machen, Unfallbericht erstellen
3. Kontaktdaten austauschen:
Notiere die Daten aller Unfallbeteiligten. Ist der Unfallgegner nicht vor Ort, musst Du 30 Minuten warten. Danach unbedingt die Polizei rufen, sonst riskierst Du eine Strafe wegen Fahrerflucht
4. Bei Streitigkeiten oder unklarer Schuldfrage:
Rufe einen kompetenten Kfz-Gutachter oder ziehe die Polizei hinzu
5. Versicherung informieren:
Der Unfallverursacher muss den Schaden seiner Versicherung melden
6. Reparatur oder Auszahlung:
Du kannst die Reparatur durchführen lassen oder Dir den geschätzten Betrag auszahlen lassen
Bagatellschäden und der Wiederverkaufswert
Fakt ist: Selbst ein kleiner Bagatellschaden kann eine Wertminderung Deines Fahrzeugs bedeuten. Denn jeder Unfall, jeder Zusammenprall und jede Beule, auch wenn sie fachgerecht repariert wurde, wirkt sich auf den Wiederverkaufswert des Autos aus. Zwar müssen Verkäufer von Gebrauchtwagen nur solche Schäden angeben, die über die Bagatellschadengrenze hinausgehen. Der BGH definierte in einem Urteil aus dem Jahr 2007 jedoch Bagatellschäden nur als Schäden am Lack, die nach einigen Jahre Nutzung unvermeidbar seien (AZ. VII ZR 330/06).
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Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
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