Parkrempler: So reagierst Du richtig
Warum Du einen Parkschaden nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest
Parkrempler? moinunfall klärt das für Dich!
Bagatellschaden oder doch was Größeres? Streit um die Schuldfrage? Wir helfen Dir!
Veröffentlicht am: 24.07.2023
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Du kommst zu Deinem geparkten Auto zurück und entdeckst eine frische Delle? Oder Du hast selbst beim Einparken auf dem Supermarktparkplatz ein Fahrzeug touchiert? moinunfall erklärt Dir, welche Regeln an der Unfallstelle gelten, wann ein Blechschaden noch eine Bagatelle ist – und welche Verhaltensweisen Du nach dem Unfall tunlichst vermeiden solltest, um nicht in Teufels Küche zu geraten.
Parkrempler? Das ist jetzt wichtig
Einfach davonfahren ist als Unfallverursacher keine gute Idee. Bei Unfallflucht drohen empfindliche Strafen bis hin zu Gefängnis.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe des parkenden Autos genügt nicht. Du musst auf den Geschädigten warten oder die Polizei rufen.
Bis Du der Leidtragende, hast Du ein Recht auf Schadenersatz. Bei Fahrerflucht greift eventuell Deine eigene Vollkasko-Versicherung.
Parkunfälle sind beileibe keine Seltenheit. Jeder fünfte Autofahrer in Deutschland hat entweder schon einmal selbst ein anderes Fahrzeug beim Einparken oder Ausparken touchiert – oder musste feststellen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer sein geparktes Auto lädiert hat.
Als Parkrempler oder Parkschaden bezeichnet man Blechschäden oder Lackschäden, die mit niedriger Geschwindigkeit beim Rangieren bzw. Ein- oder Ausparken in einer Parklücke entstehen. Oft liegen die Schäden dabei unterhalb der Bagatellschadengrenze von rund 1.000 Euro – doch beileibe nicht immer.
Selbst wenn von außen kein Schaden erkennbar ist, kann beispielsweise ein Einparksensor oder eine Rückfahrkamera beschädigt sein. Bevor Du also damit liebäugelst, einen Schaden privat abzuwickeln oder einfach einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen: Geh auf Nummer Sicher und schalte einen Kfz-Gutachter wie moinunfall ein. Unser Team aus erfahrenen Kfz Gutachtern in Hamburg ist für Dich da.
Wir beraten Dich zum idealen Verhalten, damit der Schaden ohne unangenehme Folgen bleibt.
Bei Fahrerflucht drohen empfindliche Strafen!
Wenn Du auf einem Parkplatz ein Fahrzeug beschädigt hast und den Unfallort einfach verlässt, drohen diverse Strafen – von einer Geldstrafe über Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug bis hin zu einer Freiheitsstrafe in schweren Fällen.
Doch das ist noch nicht alles: Auch Deine eigene Haftpflichtversicherung kann bei falschem Verhalten in Regress gehen und bis zu 5.000,00 Euro für die Regulierung des verursachten Schadens zurückfordern. Unfallflucht verjährt übrigens erst nach fünf Jahren (siehe § 78 StGB). Es ist also immer die bessere Lösung, den Parkschaden zu melden als Fahrerflucht zu begehen.
FAQ: Häufige Fragen
Als Verursacher musst Du nach dem Unfall eine angemessene Wartezeit einhalten (mindestens eine halbe Stunde), oder den Fahrer des Unfallautos aktiv suchen (beispielsweise mit einer Durchsage im benachbarten Supermarkt). Wahlweise kannst Du auch direkt die Polizei rufen. Ein Zettel mit Deinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe genügt nicht, dieser kann als Fahrerflucht ausgelegt werden – vor allem dann, wenn er weggeweht oder durch Regen unleserlich wird.
Grundsätzlich ist die Haftpflicht des Schädigers verpflichtet, die Kosten der Reparatur zu übernehmen. Beim Straftatbestand der Fahrerflucht ist eine solche Schadensregulierung gegebenenfalls nicht möglich. Eventuell greift dann Deine Vollkaskoversicherung – oder du bleibst auf dem Schaden sitzen. Hier lohnt sich ein Blick in Deine Versicherungspolice.
Nein, wenn alle Unfallbeteiligten sich ohne Streitereien einig sind und es sich nur um einen minimalen Lackschaden handelt, kannst Du den Schaden auch ohne Versicherung abwickeln. So vermeidest Du als Verursacher die Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Allerdings sind manche tieferliegenden Schäden nicht mit bloßem Auge zu erkennen. Bevor Du Dich auf eine private Absprache einlässt, ist es gegebenenfalls sinnvoll, einen Kfz-Gutachter wie moinunfall zu Rate zu ziehen.
Parkschaden – was muss ich tun?
Egal, ob als Geschädigter oder als Verursacher: Nach einem Parkrempler fragst Du Dich vermutlich, wie Du Dich verhalten sollst, um nach dem Unfall keine Probleme zu bekommen. Wenn Du unsicher bist, ob der Schaden wirklich nur eine Bagatelle ist oder wenn es über den Unfallhergang oder die Schuldfrage Streitereien mit dem Unfallgegner gibt, lohnt es sich, einen Kfz-Sachverständigen wie moinunfall einzuschalten. Wir klären alle wichtigen Punkte und helfen Dir schnell weiter.
Ich bin der Unfallverursacher
Erste Regel: Mindestens 30 Minuten warten, ob der Halter des beschädigten Fahrzeugs noch auftaucht. Du kannst auch versuchen, Zeugen zu finden oder den Geschädigten ausfindig zu machen, beispielsweise durch eine Durchsage, wenn der Parkrempler auf einem Supermarktparkplatz passiert ist.
Einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen genügt nicht, das kann als Fahrerflucht ausgelegt werden. Kommt der Fahrer nicht innerhalb einer halben Stunde zurück oder ist ein größerer Schaden entstanden, solltest Du die Polizei rufen und den Parkschaden am besten auch selbst dokumentieren.
Danach meldest Du den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn Du einfach so vom Unfallort wegfährst, besteht rein rechtlich der Tatbestand der Fahrerflucht gemäß § 142 Strafgesetzbuch. Dies ist kein Kavaliersdelikt und wird mit bis zu drei Jahren Haft geahndet.
Wenn Du Dich allerdings innerhalb von 24 Stunden eines Besseren besinnst und den Schaden doch noch meldest, erlassen die meisten Gerichte die Strafe aufgrund von „tätiger Reue“, sofern der Schaden unterhalb von etwa 1.300 Euro liegt (OLG Hamm 2010, III-3 RVs 72/10). Liebäugele also am besten erst gar nicht damit, einen Parkrempler zu vertuschen. Zu einem verursachten Schaden zu stehen ist die bessere Einstellung.
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Und wenn ich den Parkrempler gar nicht bemerkt habe?
Unfallflucht begehen kann nur, wer den Schaden auch bemerkt hat (BverfG 2007, 2 BvR 2273/06). Die klassische Schutzbehauptung „ich hab ja gar nichts gemerkt“ zieht allerdings nur, wenn sie anhand des Schadenshergangs auch plausibel ist. Ein erfahrener Kfz-Gutachter kann problemlos beurteilen, wie laut oder spürbar ein Aufprall für den Unfallverursacher gewesen ist. Auch wenn Du auf den Aufprall reagiert hast, also beispielsweise ausgestiegen bist, um nachzusehen, was passiert ist, zieht die Ausrede nicht mehr (vgl. Urteil des Amtsgerichts Rheinbach Az. 15 Ds 121/18).
Ich bin der Geschädigte
Wenn der Unfallverursacher nicht mehr am Unfallort ist, solltest Du als erstes die Polizei rufen, denn dann besteht Verdacht auf Fahrerflucht. Suche dann nach möglichen Zeugen und dokumentiere den Schaden. Anschließend solltest Du erst einmal 24 Stunden abwarten – möglicherweise hat der Schädiger inzwischen seine Haftpflicht informiert. Falls Nein, empfiehlt sich eine Anzeige gegen Unbekannt. So bist Du als Leidtragender rechtlich auf der sicheren Seite, auch wenn nur die wenigsten Fälle von Fahrerflucht tatsächlich aufgeklärt werden.
Ist der andere Verkehrsteilnehmer noch vor Ort, sollte ein Unfallbericht samt Skizze und Fotos angefertigt werden. Lass Dir die Kontakt- und Versicherungsdaten geben. Der Unfallverursacher muss anschließend den Schaden bei seiner Haftpflichtversicherung melden. Diese ersetzt Dir dann die Reparaturkosten.
Muss ich bei einem Parkrempler die Polizei rufen?
Nicht unbedingt. Wenn alle Unfallbeteiligten vor Ort waren, sich problemlos geeinigt und die Versicherungsdaten ausgetauscht haben, muss die Polizei nicht hinzugezogen werden. Eine andere Sache ist es, wenn größere Schäden entstanden sind, es Unstimmigkeiten über den Unfallhergang gibt oder ein Fall von Unfallflucht vorliegt. Auch bei einem Leasing- oder Firmenwagen sollten immer die Ordnungshüter zur Unfallstelle gerufen werden.
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Besser über die Versicherung oder privat regeln?
Deine Haftpflichtversicherung muss grundsätzlich alle von Dir verursachten Unfallschäden regulieren. Bei kleinen Kratzern oder Blechschäden unterhalb der Bagatellgrenze kann es jedoch sinnvoll sein, den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. So behältst Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt und vermeidest eine Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und damit eine Erhöhung Deines Beitrags.
Ausnahme: In der Versicherungspolice Deiner Teil- oder Vollkasko ist ein Parkschadenschutz inkludiert.
Wieviel kostet ein Parkrempler?
Du hast auf einem Parkplatz ein Auto touchiert und fragst Dich: Ist das jetzt nur ein kleiner Kratzer oder doch vielleicht mehr? Laien können dies meist nicht korrekt beurteilen. Hinter einem eingedellten Kotflügel kann sich schnell eine verzogene Karosserie oder eine kaputte Einparkhilfe verstecken und durch lose Teile kann schnell ein Sicherheitsrisiko entstehen. Und schon ist es mit ein paar hundert Euro nicht mehr getan.
Die Reparatur eines Parkschadens kann tatsächlich schnell mehrere tausend Euro kosten. Als Geschädigter eines Parkremplers ist es deshalb immer empfehlenswert, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie moinunfall anzurufen. Der Kfz-Gutachter gibt eine telefonische Ersteinschätzung, kommt zu Dir an den Unfallort und klärt alle wichtigen Fragen. Ein Sachverständigengutachten dient auch der Beweissicherung und kann im Streitfall vor Gericht als Beweismittel dienen.
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Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Umfassende Beweissicherung
Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.
Schnelle Gutachtenerstellung
Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.