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Auffahrunfall: Wer auffährt, hat Schuld?

Warum diese Faustregel nicht immer stimmt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Übersicht
  2. Video
  3. Dein Kurz-Update
  4. Anscheinsbeweis
  5. Sonderfälle
  6. Strafen
  7. Schmerzensgeld
  8. Polizei

Auffahrunfall: Eine der häufigsten Unfallarten im Straßenverkehr

moinunfall erklärt alle Regeln, Sonderfälle und Ausnahmen

Veröffentlicht am: 30.06.2023

Lesedauer: ca. 5 Minuten

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert: Du konntest nicht mehr bremsen und bist Deinem Vordermann ins Heck gerauscht. Damit bist Du bei weitem nicht alleine. Auffahrunfälle zählen zu den häufigsten Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen und sind für die Beteiligten meist ein ziemliches Ärgernis. Denn die weit verbreitete Faustregel „Wer auffährt, hat Schuld“ trifft je nach Unfallhergang nicht immer zu. Streitereien und Kürzungen durch die gegnerische Versicherung sind deshalb an der Tagesordnung.

 

Mit einem erfahrenen Kfz-Gutachter in Hamburg und SH wie moinunfall an Deiner Seite fährst Du besser. Er kann die Schuldfrage in den meisten Fällen eindeutig beantworten und erspart Dir so jede Menge Ärger.

Was passiert nach einem Auffahrunfall? moinunfall erklärt

  • Grundsätzlich wird angenommen, dass der Auffahrende schuld am Unfall ist (Anscheinsbeweis). Das Gegenteil muss glaubhaft nachgewiesen werden.

  • Wer abgelenkt war oder durch fahrlässige Umstände einen Auffahrunfall verursacht hat, dem drohen Bußgeld, Freiheitsstrafe oder Punkte in Flensburg.

  • Kleine Beule oder teurer Schaden? Bei Auffahrunfällen ist beides möglich. Ein kompetenter Kfz-Sachverständiger kann den Schaden schnell einschätzen.

Auffahrunfall

Auffahrunfall: Dein Kurz-Update

Dein Vordermann hat einen riskanten Spurwechsel vollzogen oder ohne erkennbaren Grund stark gebremst? Du wurdest in eine Massenkarambolage verwickelt? Die Schuldfrage ist bei Auffahrunfällen nicht immer mit der einfachen Regel „Der Hintermann ist schuld“ zu beantworten. Dabei ist die Schuldfrage essenziell. Dem Unfallverursacher drohen je nach Verstoß herbe Sanktionen wie ein Bußgeld oder ein Fahrverbot. Und auch die gegnerische Versicherung wird in aller Regel versuchen, die Schuld auf Dich abzuwälzen, auch wenn Du einen Sicherheitsabstand eingehalten hattest.

 

Rufe uns am besten direkt vom Unfallort aus an. Wir kommen schnell zur Unfallstelle, sichern Beweise, erstellen ein seriöses Gutachten statt eines laienhaften Unfallberichts und setzen uns mit all unserer Expertise für Deine Rechte ein!

FAQ: Häufige Fragen

Zunächst: die Unfallstelle absichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck). Danach: Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und Rettungskräfte oder Polizei rufen. Anschließend: Den Unfallhergang aufschreiben, Schäden am Fahrzeug mit Fotos dokumentieren und die Kontakt- und Versicherungsdaten aller Beteiligten inklusive möglicher Zeugen notieren.

Bei einem Personenschaden – also, wenn ein Verkehrsteilnehmer verletzt wurde – muss grundsätzlich immer die Polizei gerufen werden. Bei einem minimalen Blechschaden genügt es möglicherweise auch, einen Unfallbericht zu verfassen. Doch sobald die Schäden durch den Auffahrunfall nicht mehr unterhalb der Bagatellschadengrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro liegen, sollte die Polizei hinzugezogen werden. Laien können dies jedoch nur schwer einschätzen. Ein Gutachter wie moinunfall hilft in diesem Fall schnell und kompetent weiter.

Bei Auffahrunfällen gilt der Anscheinsbeweis: Der Hintermann trägt die alleinige Schuld. Liegt ein fehlerhaftes Verhalten des Vorausfahrenden vor, muss der Auffahrende dies durch Zeugenaussagen, Skizzen oder Fotos nachweisen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss den Schaden regulieren – bei einer Teilschuld wird der Betrag entsprechend aufgeteilt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei Abbiegemanövern, beim Ein- und Ausparken, Rückwärtsfahren oder riskanten Spurwechseln.

Ohne Versicherungsnummer wird die Schadenregulierung schwierig. Wenn der Unfallgegner behauptet, keine Versicherungskarte zu haben, oder Du Opfer von Fahrerflucht wurdest, kannst Du mithilfe des Kennzeichens die Versicherung und den Versicherungsnehmer ermitteln. Hierzu einfach beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen: 0800-250 260 0. Dies gilt auch für Unfälle im Ausland.

Die leidige Schuldfrage: Anscheinsbeweis und Ausnahmen

Wer muss einen Autounfall melden?

Bei einem Auffahrunfall gilt grundsätzlich immer der sogenannte Anscheinsbeweis. Dieser besagt, dass derjenige, der aufgefahren ist, nicht vorausschauend genug gefahren ist und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte. Beispielsweise, weil der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wurde oder der Fahrende abgelenkt war. Dieser Anschein kann jedoch widerlegt werden, zum Beispiel durch Zeugenaussagen oder ein Sachverständigengutachten.

 

Dabei geht es um bares Geld, denn die Versicherung des Fahrers, der die Schuld am Verkehrsunfall trägt, muss dem Unfallgegner Schadenersatz und bei Verletzungen auch Schmerzensgeld bezahlen. Der Geschädigte hat zudem das Anrecht auf eine Gutachtenerstellung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Wir von moinunfall stehen Dir mit Erfahrung und Expertise bei der Klärung der Schuldfrage gerne zur Seite.

Ausnahmen und Sonderfälle

  • Kettenauffahrunfall

    Bei einem Kettenauffahrunfall mit mehr als zwei Beteiligten, gilt der Anscheinsbeweis laut einem Urteil des OLG Hamm nicht. Die Situation sei zu kompliziert, weil die Mitschuld der Einzelnen nicht ausreichend geklärt werden könne (Az. 6 U 101/13). Für Massenkarambolagen mit mehr als 40 Autos gilt wiederum ein vereinfachtes Verfahren.

  • Spurwechsel

    Wenn der Vordermann beispielsweise auf der Autobahn plötzlich und ohne angemessene Vorsicht die Fahrbahn wechselt, trifft ihn zumindest eine Teilschuld (AG München 2013, Az. 331 C 28375/12).

  • Einbiegen in eine Grundstückseinfahrt

    Bei Abbiegemanövern von der Straße auf eine Grundstückseinfahrt gilt gemäß § 9 Abs. 5 StVO eine noch gesteigerte Sorgfaltspflicht, so dass den Vorausfahrenden hier häufig eine Teil- bzw. sogar die volle Schuld trifft.

  • Grundloses Abbremsen

    Wer ohne zwingenden Grund plötzlich eine Vollbremsung hinlegt, verstößt gegen § 4 StVO und trägt damit in aller Regel eine Teilschuld am Unfall. Allerdings gilt der Anscheinsbeweis für den nachfolgenden Autofahrer trotzdem, denn er könnte ja dennoch mit zu geringem Abstand oder zu großer Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein und deshalb in den Vordermann gerauscht sein.

  • Stehendes Auto

    Auch bei einem stehenden Auto muss nicht unbedingt der Auffahrende alleine schuld am Auffahrunfall sein – etwa bei mangelnder Beleuchtung des Fahrzeugs. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Autofahrer eine Gefahrensituation wie langsam fahrende Autos aufgrund eines Staus nicht erkennt und auf das Stauende auffährt. Diese Unaufmerksamkeit kann unter Umständen teuer werden.

  • Auffahren an der Ampel

    Wenn der Vorausfahrende zunächst noch Gas gibt, um über die gelbe Ampel zu fahren und dann doch abrupt abbremst, trifft ihn eine Mitschuld. Gleiches gilt, wenn jemand sein Auto beim Anfahren abwürgt. In solchen Fällen sind Streitereien meist programmiert.

  • Fahren im Rückwärtsgang

    Laut § 9 StVO muss man beim Ein- und Ausparken, Wenden und Rückwärtsfahren jederzeit eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können. Dies bedeutet: Der Anscheinsbeweis gilt aus diesem Grund für denjenigen, der rückwärts unterwegs ist.

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    Auffahrunfall: Diese Strafen drohen

    Glücklicherweise entstehen bei einem Auffahrunfall häufig nur kleinere Schäden. Wird der Geschädigte jedoch verletzt, wird schnell der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung laut. Dann drohen gemäß § 229 StGB Sanktionen in Form einer Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Punkten in Flensburg oder sogar eines Fahrverbots. Doch auch wenn keine Straftat, sondern nur ein Verstoß vorliegt, kann für ein zu starkes Abbremsen oder einen zu geringen Abstand ein Bußgeld von bis zu 200 Euro anfallen.

     

    Bist Du als Fahranfänger noch in der Probezeit, kann ein Auffahrunfall außerdem eine Probezeit-Verlängerung nach sich ziehen.

    Verletzt nach Auffahrunfall: Dann gibt es Schmerzensgeld

    Wenn Du als Geschädigter eines Auffahrunfalls verletzt wurdest, beispielsweise, weil der Vordermann zu stark gebremst hat und Du beim Aufprall eine Stauchung der Halswirbelsäule (Schleudertrauma), eine Prellung oder Verletzungen an den Rippen erlitten hast, hast Du ein Anrecht auf immateriellen Schadenersatz. Dieser wird auch als Schmerzensgeld bezeichnet und ist in § 253 BGB geregelt. Die Höhe des Schmerzensgelds wird von einem Richter festgesetzt und orientiert sich an der Schmerzensgeldtabelle. Die Spanne reicht von 500 bis mehr als 10.000 Euro.

     

    Du bist Dir nicht sicher, ob Du beim Unfall ein Schleudertrauma erlitten hast? Die Symptome der Stauchung reichen von Kopf- und Nackenschmerzen über Erbrechen, Schwindel und Taubheitsgefühle bis hin zu Tinnitus oder Sprachstörungen.

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      Können durch einen Auffahrunfall unsichtbare Schäden entstehen?

      Ja, das ist möglich. Denn auch wenn Du nur Schrittgeschwindigkeit gefahren bist und äußerlich keine Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners zu sehen sind, kann die Karosserie verzogen sein oder eine teure Einparkhilfe beschädigt. Für Laien ist ein reiner Blechschaden am Unfallort oft nicht von einem schwerwiegenderen Schaden zu unterscheiden.

       

      Mit einem lückenhaften Unfallprotokoll kann man bei der Schadensregulierung dann schnell in Teufels Küche geraten. Vertraue lieber auf die Experten von moinunfall und geh bei der Schadensabwicklung auf Nummer Sicher.

      Muss ich nach einem Auffahrunfall die Polizei rufen?

      Wie bei jedem Unfall gilt auch bei einem Auffahrunfall: Sobald jemand verletzt wurde, also ein sogenannter Personenschaden entstanden ist, muss unbedingt die Polizei gerufen werden. Nur so kann der Schaden im Unfallprotokoll versicherungstechnisch korrekt aufgenommen werden. Auch bei Schäden, die jenseits der Bagatellschadengrenze liegen (je nach Region zwischen 750 bis 1.000 Euro), ist es ratsam, entweder die Polizei oder einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen für die Schadensabwicklung hinzuzuziehen.

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      • Für Geschädigte kostenfrei

        Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.

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        Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.

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