Wiederbeschaffungswert: Lohnt die Reparatur noch?
Ein wichtiger Wert bei der Schadensregulierung – nicht nur bei Totalschaden
Unverschuldeter Unfall?
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Veröffentlicht am: 28.11.2023
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Wenn Dein Fahrzeug bei einem Unfall schwer beschädigt wurde, stellst Du Dir vermutlich als erstes die Frage: Lohnt sich da überhaupt noch eine Reparatur? Ein wichtiger Faktor hierfür ist der Wiederbeschaffungswert. Wie dieser berechnet wird, wie er sich auf die Schadensregulierung auswirkt und wie Du am schnellsten zu Deinem Recht kommst, erfährst Du in diesem Ratgeber.
Wiederbeschaffungskosten: Das solltest Du wissen
Der Wiederbeschaffungswert ist im Schadensfall eine wichtige Rechengröße für Versicherer und Geschädigte. Liegen die Reparaturkosten beispielsweise um mehr als 30 Prozent höher als die Wiederbeschaffungskosten, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Eine Reparatur lohnt sich nicht mehr, es wird lediglich der Wiederbeschaffungswert ausbezahlt.
Auch bei Kaskoschäden ist der Wert relevant. Er dient bei Diebstahl oder Zerstörung des Fahrzeugs durch ein Naturereignis als Grundlage für die Entschädigungssumme.
Der Wiederbeschaffungswert ist abhängig von den regionalen Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt, spezieller Sonderausstattung oder Seltenheitswert. Die Berechnung ist keine einfache Sache, es ist deshalb sinnvoll, einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen wie moinunfall hinzuzuziehen.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der für die Ersatzbeschaffung eines zerstörten Vermögensgegenstands anfällt. Nach einem Unfall ist dies die Summe, die für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs aufgewendet werden muss. Hierbei werden Marke, Modell, Baujahr, Ausstattung, Laufleistung und regionale Preisunterschiede eingerechnet, ebenso wie der Zustand des Unfallfahrzeugs bzw. die Abnutzung (Abschreibung). Die Ersatzkosten sind dabei meist 20 bis 25 Prozent höher als der Zeitwert des verunfallten Autos, da auf dem Gebrauchtwagenmarkt ja auch die Gewinnmarge des Händlers eingerechnet werden muss.
Häufige Fragen
Grundlage für die Berechnung des Wiederbeschaffungspreises ist der Zustand des Fahrzeugs am Unfalltag. Einen ersten Fingerzeig auf die Marktentwicklung gibt die Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen. Doch auch weitere Faktoren wie Umrüstungen oder Abnutzung spielen eine Rolle. Ein erfahrener Gutachter bezieht bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts alle relevanten Werte mit ein.
Der Restwert ist der Betrag, für den das Unfallauto noch verkauft werden kann. Der Wiederbeschaffungswert wiederum ist der Händlerverkaufspreis, für den der Geschädigte ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen kann. Im Fall eines Totalschadens erstattet die gegnerische Versicherung in der Regel lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand, also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Die Versicherung des Unfallverursachers muss dem Unfallgeschädigten den Wiederbeschaffungswert ersetzen. Der geschädigte Versicherungsnehmer bekommt die Ersatzkosten direkt von seiner Versicherung ausgezahlt.
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Wiederbeschaffungswert: Rechenformel
Die Höhe der Summe, die Dir die Versicherung im Fall eines Totalschadens bezahlt, wird nach der folgenden Formel ermittelt:
Wiederbeschaffungswert - Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand
Berechnung Wiederbeschaffungswert: Ein Beispiel
Wird der Wiederbeschaffungswert mit 11.000 Euro berechnet und der Restwert des Fahrzeugs liegt bei 1.400 Euro, erhältst Du 9.600 Euro ausbezahlt.
Begriffsklärung: Restwert, Zeitwert und Co.
Bei der Abwicklung des Schadens tauchen immer wieder Begriffe auf, die für einen Laien schwer zu durchschauen sind:
Zeitwert
Dieser Wert beziffert den Preis, den ein Wagen bei einem Verkauf am Unfalltag erzielt hätte. Hierfür wird vom Neupreis des Fahrzeugs die Abschreibung, also die Wertminderung durch Alter und Abnutzung, abgezogen.
Restwert
Dies ist der Kaufpreis, den Dir ein Unfallfahrzeug-Händler noch für Dein beschädigtes Auto zahlt. Im Unfallgutachten werden hierfür Firmen genannt, die das Auto verbindlich zu diesem Restwert ankaufen würden.
Wiederbeschaffungswert
Dies ist die Summe, die benötigt wird, um Dein Fahrzeug durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Einbezogen werden hier auch Händleraufschläge, regionale Gegebenheiten sowie Laufleistung oder Ausstattung. Dadurch kann es auch passieren, dass der Wiederbeschaffungswert höher ausfällt als der ursprüngliche Neuwert, zum Beispiel, weil ein Modell inzwischen vergriffen ist.
Übrigens: Anders als beispielsweise bei der Hausratversicherung, die Gegenstände im Hausstand absichert, haben bei der Kfz-Versicherung die Begriffe Wiederbeschaffungswert und Neuwert verschiedene Bedeutungen.
Die Rechtslage
Schon 1966 legte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass ein Geschädigter bei Totalschaden das Recht hat, auf Kosten der eintrittspflichtigen Versicherung ein seinem zerstörten Wagen ähnliches Fahrzeug bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben (BGH, Az: VI ZR 252/64).
1984 wurde die Rechtsprechung noch präzisiert: Als Wiederbeschaffungswert gilt der Kaufpreis, den ein Ersatzwagen gleicher Art und Güte im gleichen Abnutzungszustand in der betreffenden Region gekostet hätte (BGH, Az.: IVa ZR 145/82).
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Kann ich mir den Wiederbeschaffungswert auszahlen lassen?
Ja, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist dies möglich. Bei der Abrechnung auf Gutachtenbasis wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Unfallautos ausbezahlt. Bei Kaskoschäden wird außerdem noch die in der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen.
Ein Sonderfall bei Neuwagen ist, wenn der Versicherungsnehmer eine Neupreisentschädigung abgeschlossen hat. Dann erstattet die Versicherung den Neupreis des Wagens und nicht nur den Wiederbeschaffungswert.
Wiederbeschaffungswert: Am besten unabhängig ermitteln lassen
Da der Wiederbeschaffungspreis eine wichtige Rechengröße bei der Kfz-Schadensregulierung ist, lohnt es sich als Geschädigter, für die Ermittlung einen Profi wie moinunfall hinzuzuziehen. Ein unabhängiger Sachverständiger dokumentiert nicht nur den Zustand des Unfallautos und sichert in seinem Schadensgutachten Beweise. Er bezieht auch alle relevanten Faktoren wie Sonderausstattung, regionale Marktgegebenheiten oder Pflegezustand mit ein. Somit hast Du eine belastbare Basis für die Schadensregulierung.
Übrigens: Die Kosten für den Gutachter muss gemäß § 249 BGB die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
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Der Wiederbeschaffungswert und die 130-Prozent-Regel
Ist ein Auto zwar noch reparierbar, doch die Reparaturkosten sind so hoch, dass sich ein Besuch der Werkstatt eigentlich nicht mehr lohnt (also höher als der Wiederbeschaffungswert), spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Die gegnerische Versicherung muss jedoch für Reparaturen aufkommen, die bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Bei einem Wiederbeschaffungswert von 9.000 Euro darf die Reparatur also 11.700 Euro kosten.
Die Höhe des Wiederbeschaffungswerts wird aus diesem Grund nicht gerade selten von den Versicherungen angezweifelt. Schließlich würde normalerweise nur die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert ausgezahlt – im oben genannten Beispiel also deutlich weniger als 9.000 Euro.
Faktoren, die den Wiederbeschaffungswert beeinflussen
Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist keine einfache Sache. Mit einem bloßen Konsultieren der Schwacke-Liste für Gebrauchtwagen ist es meist nicht getan.
Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
Kilometer-Laufleistung
Sonderausstattung wie Ledersitze oder Anhängerkupplung
Alter des Fahrzeugs in Jahren
Pflegezustand / Abnutzung
Regionale Marktpreise
Der Wiederbeschaffungswert ist zu niedrig – was tun?
Aufgrund der oben genannten Faktoren ist der Wiederbeschaffungswert immer wieder Gegenstand für Streitigkeiten. Manche Versicherer ziehen lediglich eine kurze Online-Bilanz und ermitteln so den Wiederbeschaffungswert. Das musst Du nicht hinnehmen. Als Geschädigter hast Du das Recht, einen neutralen Kfz-Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser bezieht alle Gegebenheiten in seine Berechnung mit ein und ermittelt so einen angemessenen, belastbaren Wert.
Wird der Wiederbeschaffungswert brutto oder netto ausgezahlt?
Auf diese Frage gibt es nicht nur eine Antwort, denn es bestehen zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch eine Privatperson ist und das Auto nicht geschäftlich nutzt, zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert zunächst nur netto aus, es wird also fiktiv abgerechnet. Erst, wenn der Geschädigte sich dann einen Ersatzwagen kauft – und zwar mindestens für den Betrag des Wiederbeschaffungswerts – erhält er auch die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Der Geschädigte kann sich natürlich auch ein günstigeres Auto kaufen – dann muss allerdings fiktiv abgerechnet werden und es fällt nur der Netto-Betrag an.
So funktioniert die Besteuerung bei der Wiederbeschaffung
Je nach Sachlage greifen bei der Schadensregulierung anhand des Wiederbeschaffungswerts verschiedene Regelungen, die klären, wieviel die Versicherung von der Auszahlungssumme abziehen darf:
Regelbesteuert
Für Neufahrzeuge oder junge Gebrauchte, die nur wenige Kilometer gefahren wurden, fallen die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Gleiches gilt für Nutzfahrzeuge und gewerblich genutzte Autos.
Differenzbesteuert
Bei älteren Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als fünf Jahren gilt die Differenzbesteuerung. Hier wird die Mehrwertsteuer anhand des errechneten Gewinns des Gebrauchtwagenhändlers anteilig berechnet – in der Regel mit rund 2,5 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.
Steuerneutral
Nur Oldtimer oder vergleichbare Fahrzeuge, die nur noch über private Autoverkäufer zu bekommen wären, sind steuerneutral. Hier wird der volle Wiederbeschaffungswert erstattet.
Fazit
Bei der Schadensregulierung spielt der Wiederbeschaffungswert eine wichtige Rolle. Ihm werden bei der Berechnung der Auszahlungssumme der Restwert sowie gegebenenfalls die Selbstbeteiligung entgegengesetzt. Allerdings hängt der Wert für die Wiederbeschaffung von einer Vielzahl an Gegebenheiten ab, die für Laien kaum zu überblicken, geschweige denn einzuordnen sind.
Du solltest deshalb als Geschädigter eines Unfalls stets einen erfahrenen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Dieser übernimmt alle Formalitäten für Dich und setzt Deine Schadensersatzansprüche zielorientiert durch.
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Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
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