Unfall melden als Geschädigter: Deine Rechte und Pflichten
Du hast keine oder nur eine Teilschuld am Autounfall? Wir setzen Deine Ansprüche schnell und sicher durch!
Unverschuldeter Unfall?
moinunfall klärt das für Dich – von der Beweissicherung bis zur Schadenregulierung
Veröffentlicht am: 11.12.2023
Lesedauer: ca. 6 Minuten
In der Hektik nach einem Verkehrsunfall schwirren viele Fragen durch Deinen Kopf: Muss ich die Polizei rufen? Wie melde ich den Schaden der Versicherung? Welche Fristen muss ich beachten? Wann sollte ich einen Gutachter hinzuziehen? Dieser Ratgeber gibt Dir alle Antworten – und wichtige Tipps, damit Du nach einem Crash nicht über den Tisch gezogen wirst.
Autounfall, was tun?
Bevor Du nach einem Crash sofort losziehst, um Dein Auto in die Werkstatt zu bringen, atme einmal kurz durch. Als Geschädigter eines Unfalls hast Du umfassende Schadenersatzansprüche gemäß § 249 BGB. Hierzu zählt unter anderem das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Nutze den Schadenservice von moinunfall (0152-54 27 53 89) – so profitierst Du von unserer langjährigen Expertise. Wir kommen zu Dir an die Unfallstelle, übernehmen die Beweissicherung und die Schadenmeldung und sorgen für eine schnelle und bequeme Schadensregulierung. Wahlweise kommen wir auch zum Wunschtermin zu Dir nach Hause.
Dein Kurz-Update
Achte darauf, an der Unfallstelle alle wichtigen Informationen zu sammeln (Kontaktdaten, Kennzeichen, Unfallbericht, Unfallskizze)
Bei Unfällen, die mehr als ein Bagatellschaden sind, unbedingt die Polizei rufen, als Geschädigter außerdem am besten auch einen unabhängigen Sachverständigen
Der Unfallverursacher muss den Schaden binnen 7 Tagen seiner Haftpflichtversicherung melden, tut er das nicht, solltest Du sicherheitshalber Deinem eigenen Versicherer Bescheid sagen
Häufige Fragen
Die Schadensmeldung muss derjenige übernehmen, der den Crash verschuldet hat. Manchmal melden Schädiger den Unfall jedoch nicht, weil sie die Hochstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse fürchten. Wenn Du nach einigen Tage noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört hast, informiere am besten auch Deine eigene Versicherung über den Schaden.
Gemäß § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes muss der Unfallverursacher den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei seiner Haftpflichtversicherung melden. Im Fall von Verletzten gilt für diese Meldepflicht sogar eine Zeitspanne von nur 48 Stunden.
Du hast nach einem unverschuldeten Unfall umfassende Schadenersatzansprüche. Die gegnerische Versicherung muss Dir nicht nur einen Ersatzwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung bezahlen, auch die Wertminderung Deines Fahrzeugs muss ersetzt werden. Du hast zudem ein Recht auf einen unabhängigen Gutachter oder Anwalt für Verkehrsrecht.
Wie kann ich Dir helfen?
Unfall in Hamburg oder Umgebung?
Rufe mich jetzt mich an und vereinbare einen Termin für die Begutachtung des Unfallwagens. Dein Kfz Gutachter in Hamburg und Umland!
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Autounfall?
Nach einem Crash liegen die Nerven blank. Also am besten erst einmal tief durchatmen und höflich bleiben. Damit in der Hektik nichts Wichtiges vergessen wird, haben wir eine Checkliste vorbereitet. Einfach ins Handschuhfach legen, am Unfallort abhaken, fertig.
- Beim Unfallfahrzeug bleiben, alles andere wäre Fahrerflucht
- Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck, Warnweste)
- Gegebenenfalls Verletzte versorgen, Polizei und Rettungskräfte rufen
- Beweise sichern (Fotos, Unfallskizze, Unfallbericht erstellen, Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten sowie möglicher Zeugen, Versicherungsnummer und Kennzeichen notieren)
- Im Fall eines unverschuldeten Unfalls oder einer Teilschuld: Kfz-Gutachter
- Wichtig: Niemals vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben!
Gut zu wissen: Falls der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht kennt oder nicht herausgeben möchte, kannst Du diese ganz einfach rund um die Uhr über den Zentralruf der Autoversicherer erfragen (0800-250 26 00). Hierfür brauchst Du lediglich das Kennzeichen. Bei Fahrzeugen aus dem Ausland hilft das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. weiter (030-20 20 57 57).
Das muss in den Unfallbericht
Eine korrekte Beschreibung des Unfallhergangs ist elementar für die Schadensregulierung – denn von der Schuldfrage hängt ab, wessen Versicherung für den Unfallschaden aufkommen muss. Der Verursacher des Unfalls (bzw. dessen Haftpflicht) muss dem Unfallopfer Schadenersatz zahlen. Du solltest deshalb noch an der Unfallstelle einen ausführlichen Unfallbericht erstellen und vom gegnerischen Versicherungsnehmer unterzeichnen lassen.
Diese Punkte müssen aufgeführt werden:
Ort, Datum und Uhrzeit des Verkehrsunfalls
Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherungsdaten des Unfallverursachers
Kontaktdaten etwaiger Zeugen
Eine neutrale, möglichst detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs, möglichst ergänzt durch eine exakte Unfallskizze inklusive aller wichtigen Gegebenheiten wie Fahrspuren, Ampeln, Verkehrsschilder oder Problemen wie Bäume, Einfahrten o.ä.
Zusätzlich solltest Du Fotos vom Unfallort und von den entstandenen Schäden machen
Im Fall eines Haftpflichtschadens empfiehlt es sich als Unfallgeschädigter unbedingt, einen Kfz-Sachverständigen zum Unfallort zu rufen. Dieser übernimmt die professionelle Beweissicherung, die komplette Korrespondenz mit der Versicherung und sorgt für eine fehlerfreie Schadenmeldung und schnelle Regulierung. Die Kosten für den Gutachter muss die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.
Unfall melden: Fristen und Pflichten
Die Meldepflicht im Schadensfall liegt beim Verursacher. Als Geschädigter bist Du lediglich dazu verpflichtet, der gegnerischen Versicherung alle nötigen Informationen zu geben, damit diese den Schaden an Deinem Auto regulieren kann.
Sprich: Derjenige, der den Verkehrsunfall verschuldet hat, muss den Unfallschaden innerhalb von 7 Tagen bei seiner eigenen Haftpflichtversicherung melden – wenn es Verletzte oder sogar Tote gab, ist die Frist sogar auf 48 Stunden verkürzt. Diese Meldepflicht-Fristen sind in § 104 des Versicherungsvertragsgesetzes festgelegt.
Wie kann ich Dir helfen?
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Das sind Deine Ansprüche als Geschädigter
Das Verkehrsrecht ist eindeutig: Die Haftpflicht desjenigen, der die Schuld am Unfall trägt, muss dem Geschädigten alle unfallbedingten Kosten ersetzen.
Hierzu zählen unter anderem:
Die Kosten für die Reparatur des Unfallfahrzeugs
Ein Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur oder eine Nutzungsausfallentschädigung
Ersatz für die Wertminderung Deines Fahrzeugs
Gegebenenfalls Schmerzensgeld
Die Kosten für einen Sachverständigen oder einen Anwalt für Verkehrsrecht (Ausnahme: kleinere Blechschäden wie beispielsweise Parkrempler)
Wichtig: Es gilt die Schadenminderungspflicht. Der Geschädigte ist also verpflichtet, die Schadenssumme möglichst gering zu halten. Das solltest Du bedenken, bevor Du losziehst und Dir einen Ferrari als Ersatzwagen mietest…
Wie kann ich Dir helfen?
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Ich habe an dem Unfall…
… keine Schuld
Als Unfallopfer hast Du das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Rufe uns am besten noch von der Unfallstelle aus an, wir sind schnell zur Stelle
Notiere Dir die Versicherungsnummer, das Kennzeichen und die Kontaktdaten des Unfallgegners und sichere Beweise (Fotos, Unfallskizze, Unfallbericht)
Unterschreibe niemals vor Ort eine Verzichtserklärung!
Falls Du innerhalb einer Zeitspanne von 7 Tagen nach dem Crash nichts von der gegnerischen Haftpflichtversicherung gehört hast, verständige besser auch Deine eigene Versicherung
Du hast als Geschädigter umfassende Schadenersatzansprüche, wir beraten Dich gern
Bei Fahrerflucht greift möglicherweise Deine Kaskoversicherung, Du solltest aber zunächst die Polizei einschalten
… eine Teilschuld
Bei einem Parkrempler rufe unbedingt die Polizei, sonst droht ein Verfahren wegen Fahrerflucht
Wenn Du keine alleinige Schuld am Crash hast und die Schuldfrage strittig ist, rufe am besten direkt einen Sachverständigen zu Hilfe
Sichere Beweise (Fotos, Unfallbericht, Unfallskizze) und notiere Kontaktdaten und Kennzeichen
Unterschreibe niemals ein Schuldeingeständnis oder eine Verzichtserklärung am Unfallort!
Melde den Unfall innerhalb von maximal 7 Tagen Deiner Haftpflichtversicherung
Warum ein eigener Gutachter wichtig ist
Wenn Du nur mit einem groben Kostenvoranschlag aus der Werkstatt losziehst, um Deine Schadenersatzansprüche durchzusetzen, verlierst Du mitunter bares Geld. Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger beziffert den entstandenen Schaden in seinem Unfallgutachten ganz exakt und berücksichtigt auch wichtige Punkte wie Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung oder Schadenminderungspflicht. Ein Gutachten kann zudem auch vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.
Wichtig: Du hast als Geschädigter gemäß §249 BGB das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, die Kosten muss die gegnerische Versicherung übernehmen. Lass Dir also nicht einfach einen Gutachter von der Haftpflicht schicken!
Wann muss ich die Polizei rufen?
Bei kleinen Blechschäden wie beispielsweise Parkremplern ist es meist nicht notwendig, die Polizei hinzuzuziehen. Ebenso, wenn sich die Unfallbeteiligten über den Unfallhergang einig sind und ein detaillierter Unfallbericht erstellt wurde. Sobald allerdings die Schuldfrage strittig ist oder jemand verletzt wurde, musst Du die Polizei rufen.
Verursacher begeht Fahrerflucht – und nun?
Besonders ärgerlich ist ein Unfall, wenn der Schuldige einfach davonfährt und Fahrerflucht begeht. Falls Du das Kennzeichen noch notieren konntest, kannst Du den Zentralruf der Autoversicherer (0800-250 26 00) nutzen, um die eintrittspflichtige Versicherung zu ermitteln.
Wenn Du das Kennzeichen nicht kennst, rufe umgehend die Polizei und frage Passanten, ob sie vielleicht etwas beobachtet haben.
Falls der Schuldige nicht gefunden wird, greift meist Deine Vollkaskoversicherung (in der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Dritte in aller Regel nicht abgedeckt). Wer allerdings keine Vollkasko besitzt, bleibt mitunter auf dem Schaden sitzen.
Verursacher meldet den Schaden seiner Versicherung nicht
Manche Schädiger melden den Unfall nicht, weil sie Angst haben, in eine höhere Schadenfreiheitsklasse eingestuft zu werden. In diesem Fall hast Du als Geschädigter in der Regel 2 Wochen Zeit für die Schadensmeldung (je nach Versicherungsbedingungen kann die Zeitspanne auch anders aussehen). Mit einem versierten Gutachter an Deiner Seite gehst Du auf Nummer Sicher und verpasst keine Frist.
Fazit
Ein Crash bedeutet Hektik, Stress und jede Menge Papierkram. Mach es Dir leichter! Nutze als Unfallgeschädigter den bequemen Schadenservice von moinunfall. Wir kommen zu Dir an die Unfallstelle, sichern Beweise, übernehmen die Schadensmeldung und die lästige Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung.
Kurz: Du profitierst von unserer langjährigen Expertise und kannst Du Dich schnell wieder schöneren Dingen widmen.
Einfach Wunschtermin für Vor-Ort-Begutachtung auswählen!
Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Umfassende Beweissicherung
Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.
Schnelle Gutachtenerstellung
Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.