Schadensminderungspflicht: Das musst Du bei der Schadensregulierung beachten
Formalitäten, Paragrafen, Kürzungen: Geh mit einem Gutachter auf Nummer Sicher
Kürzungen wegen Schadensminderungspflicht?
Wir setzen Deine Ansprüche als Geschädigter eines Verkehrsunfalls zuverlässig durch
Veröffentlicht am: 22.11.2023
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Wie ärgerlich! Du wendest Dich nach einem Unfall an die Versicherung des Schädigers, doch statt einer schnellen Auszahlung wirft Dir der Versicherer einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Was bedeutet das genau? Wie kannst Du Kürzungen vorbeugen? Und was muss Du beim Einfordern von Schadensersatz grundsätzlich beachten? Alle Antworten bekommst Du in diesem Ratgeber. Kontaktieren Sie jetzt den Kfz Gutachter für Hamburg und Schleswig-Holstein.
Schadensminderung: Das solltest Du wissen
Dir steht bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall Schadensersatz gemäß § 249 BGB zu. Allerdings legt § 254 BGB zusätzlich fest, dass der Geschädigte die Höhe des Schadens möglichst geringhalten und das Prinzip der Wirtschaftlichkeit beachten muss.
Wenn Du diese Pflicht missachtest, kann Dir ein Mitverschulden angelastet werden. Möglicherweise kürzt die Versicherung des Schuldners dann Leistungen oder verweigert die Schadensregulierung sogar komplett.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte 2016, dass Du Dich als Geschädigter auf ein qualifiziertes Sachverständigen-Gutachten verlassen kannst, ohne zum Beispiel selbst Preisvergleiche anstellen zu müssen (BGH, Az. VI ZR 673/15).
Die Schadenminderungspflicht (auch Schadensabwendungs- oder Schadenminderungsobliegenheit) ist die Verpflichtung eines Unfallgeschädigten, durch zumutbare Maßnahmen für eine Geringhaltung des Schadens zu sorgen. Dazu gehört auch, dass der Schädiger informiert werden muss, falls die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens besteht. Diese Obliegenheit ist immer wieder Ausgangspunkt für Streitigkeiten.
Gut zu wissen: Die Schadensminderungspflicht gilt auch für Vollkasko-Versicherungsnehmer nach einem selbstverschuldeten Unfall.
Häufige Fragen
Nach einem Unfall hat der Geschädigte umfassende Schadenersatzansprüche – doch er ist zugleich auch durch die Schadensminderungspflicht verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Hierfür hat er die Obliegenheit, alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu ergreifen.
Eine Missachtung der Schadenminderungsobliegenheit liegt zum Beispiel dann vor, wenn sich der Geschädigte als Ersatzwagen einen teuren Luxuswagen aussucht, ein Fahrzeug mit Totalschaden über hunderte Kilometer nach Hause schleppen lässt oder ganze Karosserieteile ausgetauscht werden, statt den Schaden mit Smart-Repair-Lösungen zu beheben.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss als Schuldner keine überhöhten Schadenspositionen bezahlen. Du läufst dann Gefahr, dass Du teilweise oder sogar vollständig auf Deinem Schaden sitzen bleibst. Wenn Du überzeugt bist, dass Deine Ansprüche gerechtfertigt und einklagbar sind, solltest Du einen Sachverständigen oder Verkehrsrechtsanwalt einschalten.
Wie kann ich Dir helfen?
Unfall in Hamburg oder Umgebung?
Rufe mich jetzt mich an und vereinbare einen Termin für die Begutachtung des Unfallwagens. Dein Kfz Gutachter in Hamburg und Umland!
Unfallgeschädigter? Du hast Rechte, aber auch Pflichten
Gemäß § 249 BGB hast Du nach einem unverschuldeten Schadensereignis einen Ersatzanspruch für alle Dir durch den Unfall entstandenen Kosten. Hierzu zählen Mietwagenkosten, die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz Deines Fahrzeugs im Falle eines Totalschadens, eine Entschädigung für Nutzungs- bzw. Verdienstausfall oder auch die Wertminderung Deines Fahrzeugs.
Eintrittspflichtig ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Allerdings hast Du als Geschädigter auch einige Pflichten:
Du bist verpflichtet, Dich kooperativ zu verhalten und überhöhte Ersatzforderungen abzuwenden.
Du musst zum Beispiel die Reparaturwerkstatt so wählen, dass die Reparatur zügig vonstattengehen kann und Verzögerungen vermieden werden.
Ist Dein Fahrzeug fahruntüchtig, solltest Du den Schaden sofort reparieren lassen, um hohe Mietwagenkosten abzuwenden. Falls Du dafür nicht genügend Rücklagen hast, ist es in Einzelfällen sogar zumutbar, dass Du hierfür einen Kredit aufnimmst (BGH NJW – RR 2006, 394).
Wenn Du die Reparatur des Schadens gar nicht selbst bezahlen kannst, bist Du verpflichtet, den Unfallgegner schnellstmöglich zu informieren.
Wird Dir eine Verletzung der Schadensminderungsobliegenheit vorgeworfen, bist Du in vollem Umfang zur Darlegung aller Umstände verpflichtet, die in Deiner persönlichen Sphäre liegen – zum Beispiel den Mangel an finanziellen Rücklagen oder die fehlende Kreditwürdigkeit.
Ob eine vorhandene Vollkaskoversicherung vom Versicherungsnehmer zur Schadensminderung eingesetzt werden muss, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich aufgefasst. 2020 entschied das OLG Brandenburg in einem Urteil, dass eine Vollkasko in solchen Fällen nicht eingesetzt werden muss (Az. 12 U86/18).
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht?
Beruft sich die Ersatz leistende Versicherung auf einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht und wirft Dir ein Mitverschulden vor, kann die Sache unangenehm werden. Möglicherweise werden die Leistungen gekürzt oder die Schadensregulierung sogar komplett verweigert.
Das Schadengutachten eines qualifizierten Sachverständigen wie moinunfall wird in der Regel nicht beanstandet (vgl. BGH-Urteil 2016, Az. VI ZR 673/15). Im Zweifel sind Deine Schadenersatzansprüche aber auch einklagbar. Wir empfehlen Dir in diesem Fall gerne einen guten Verkehrsrechtsanwalt.
Unterlassene Schadensminderung: Beispiele aus der Praxis
Wann liegt nach einem Schadensereignis nun tatsächlich ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vor?
Hier einige typische Beispiele:
Austauschen von ganzen Karosserieteilen statt günstigerer Smart-Repair-Methoden
Ersatzmiete eines Luxuswagens mit deutlich höherer Wagenklasse als das Unfallfahrzeug
Abschleppen zum Heimatort bei zu erwartendem Totalschaden
Wie kann ich Dir helfen?
Unfall in Hamburg oder Umgebung?
Rufe mich jetzt mich an und vereinbare einen Termin für die Begutachtung des Unfallwagens. Dein Kfz Gutachter in Hamburg und Umland!
Schadensminderungspflicht: Hier können Probleme entstehen
Für die Versicherer ist die Abwendung von Zahlungen schon eine Art Volkssport, schließlich sind sie gewinnorientierte Unternehmen. Die Schadensminderungsobliegenheit ist ein besonders beliebter Punkt, bei dem oft willkürlich „unnötige“ Schadenspositionen gestrichen werden. In der Hoffnung, dass der Geschädigte sich nicht die Mühe machen wird, die gekürzten Teilbeträge einzuklagen.
Lass Dich nicht von solchen Maschen ins Bockhorn jagen. Als Unfallopfer hast Du grundsätzlich Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen wie moinunfall. Nutze das! Wir kennen sowohl Deine rechtlichen Verpflichtungen als auch die Tricks und Kniffe der Versicherer und verhelfen Dir zu Deinem Recht!
Hier gibt es die meisten Streitigkeiten:
Mietwagen
Hierbei werden vor allem die Dauer der Ersatzmiete, die Wagenklasse oder der Anspruch auf Nutzungsausfall immer wieder heiß diskutiert.
Werkstatt
Hierbei verweist die Versicherung gerne auf eine spezielle Vertragswerkstatt mit angeblich geringeren Reparaturkosten.
Abschleppkosten
Hierbei wird gerne die Frage aufgeworfen, über welche Strecke ein Unfallfahrzeug abgeschleppt werden darf. Und auch angeblich unnötige Verbringungskosten von der Werkstatt zur Lackiererei sind ein steter Quell für Streitigkeiten.
Verdienstausfall
Bist Du bei dem Unfall verletzt worden, ist die Länge des Verdienstausfalls oft ein strittiges Thema.
Fazit
Nach einem Verkehrsunfall hast Du als Unfallgeschädigter eine Vielzahl an Schadenersatzansprüchen. Doch Du bist durch die Schadensminderungspflicht auch zur Abwendung überhöhter Kosten verpflichtet. Die Versicherer nutzen dieses Schuldverhältnis gerne und häufig aus und versuchen zu kürzen, wo es nur geht. Ziehe bei einem unverschuldeten Unfall deshalb am besten immer einen qualifizierten Kfz-Gutachter wie moinunfall zu Rate. Dieser kennt die Tricks und Kniffe der Versicherer und verhilft Dir zügig und zielorientiert zu Deinem Recht.
Einfach Wunschtermin für Vor-Ort-Begutachtung auswählen!
Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Umfassende Beweissicherung
Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.
Schnelle Gutachtenerstellung
Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.