Ein Unfallgutachter spart Dir Zeit, Geld und Nerven
Fristen, Formalitäten, Kürzungen: Geh mit Gutachter auf Nummer Sicher
Was tun nach dem Crash? moinunfall regelt das für Dich!
Schadensabwicklung, Schuldfrage, Streitigkeiten: Wir helfen schnell und zuverlässig!
Veröffentlicht am: 07.11.2023
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Dir ist jemand ins Auto gekracht oder hat Dir an der Ampel die Vorfahrt genommen? Zuerst ist der Schreck groß, dann geht das Kopfkino los: Was muss ich jetzt machen? Wer bezahlt das alles? Und denke ich auch wirklich an alles Wichtige? Dabei kann alles ganz einfach sein: Ruf nach einem unverschuldeten Unfall direkt einen Unfallgutachter wie moinunfall. Wir kommen zur Begutachtung zu Dir an den Unfallort, erstellen ein seriöses Schadengutachten und übernehmen die komplette Unfallabwicklung für Dich. Die Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers.
Tipp: Auch, wenn Du möglicherweise eine Teilschuld am Unfall trägst, ist es sinnvoll, einen unabhängigen Unfallgutachter zu beauftragen. Dieser kann mit seiner Erfahrung viel zur Klärung der Schuldfrage beitragen und damit zur gerechten Verteilung der Schadensersatzansprüche.
Das solltest Du wissen
Ein Unfallgutachter begutachtet Fahrzeuge nach einem Crash und erstellt aussagekräftige Schadensgutachten
Er übernimmt die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung und regelt alle Formalitäten fristgerecht und unabhängig
Um Unfallgutachter zu werden, ist eine Weiterbildung und mehrjährige Expertise im Kfz-Bereich Voraussetzung
Mit einem versierten Unfallgutachter an Deiner Seite bist Du als Unfallgeschädigter auf der sicheren Seite. Er erstellt ein belastbares Sachverständigengutachten, übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und regelt alles Wichtige fristgerecht und mit dem nötigen Fachwissen. Auch Wertgutachten und Kurzgutachten fallen in seinen Aufgabenbereich. Ein Unfallgutachten kostet im Schnitt zwischen 500 und 800 Euro – im Haftpflichtfall übernimmt diese Kosten jedoch die Versicherung des Unfallverursachers.
FAQ: Häufige Fragen
Ein Unfallgutachter begutachtet nach einem Verkehrsunfall die Schäden an Deinem Fahrzeug, übernimmt die Beweissicherung schriftlich und durch Fotos und berät Dich zu Deinen Ansprüchen und der weiteren Vorgehensweise. Anschließend erstellt er ein qualifiziertes Unfallgutachten und übernimmt die komplette Kommunikation mit der Versicherung des Unfallgegners bis zur Auszahlung der Schadenssumme. Gut zu wissen: Ein Gutachten kann vor Gericht als Beweismittel eingesetzt werden.
Die Kosten für ein Unfall- bzw. Schadensgutachten orientieren sich in der Regel an der Schadenshöhe. Bei einem typischen Auffahrunfall an der Ampel fallen im Schnitt rund 500 bis 800 Euro Honorarkosten an. Wenn Du unschuldig an dem Verkehrsunfall bist, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Dir die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen ersetzen.
Die Berufsbezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt. Diverse Gerichte haben jedoch geurteilt, dass ein Sachverständiger eine entsprechende Qualifikation vorweisen muss. Mehrere Jahre Berufserfahrung im Automobilbereich und eine Weiterbildung zum Kfz-Gutachter bei einer Organisation wie TÜV oder IHK sollten es schon sein, um seriöse Unfallgutachten, Kurzgutachten oder Wertgutachten erstellen zu können.
Wie kann ich Dir helfen?
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Wer bezahlt den Unfallgutachter?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss Dir die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gemäß § 249 BGB alle unfallbedingten Kosten erstatten. Neben den Reparaturkosten zählen hierzu auch die Kosten für einen Mietwagen, die Wertminderung oder eben auch für einen qualifizierten – und vor allem unabhängigen – Unfallgutachter. Allerdings nur dann, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Nutze diese Chance auf Beratung. Ein Gutachter steht Dir mit Qualifikation und Erfahrung zur Seite und hilft Dir bei der schnellen Durchsetzung Deiner Ansprüche.
Der Unterschied zwischen Kaskoschaden und Haftpflichtschaden
Wer für die Kosten eines Unfalls aufkommen muss, hängt entscheidend davon ab, wer den Crash verschuldet hat. Hast Du den Unfall ganz oder teilweise selbst verursacht, liegt ein Kaskoschaden vor. In diesem Fall greift – sofern Du eine abgeschlossen hast – Deine Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung. Ansonsten musst Du den Unfallschaden aus der eigenen Tasche bezahlen.
Bei einem unverschuldeten Autounfall sieht das schon anders aus. Im Haftpflichtfall ist die gegnerische Versicherung eintrittspflichtig, muss Dir also alle Kosten ersetzen, die mit dem Unfall einhergehen.
Streitpunkt Schuldfrage
Wenn sich die Unfallparteien nicht über die Schuld am Unfall einigen können, wird die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken wollen, der anhand der entstandenen Schäden an den Fahrzeugen den Unfallhergang rekonstruieren soll. Diesen Versicherungsgutachter musst Du nicht akzeptieren! Du hast das Recht auf einen unabhängigen Sachverständigen, der sich für eine objektive Klärung der Schuldfrage einsetzt.
Bei größeren Streitigkeiten mit der anderen Unfallpartei kann Dir ein Sachverständigenbüro wie moinunfall auch einen kompetenten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen.
Übrigens: Für Geschädigte gilt die Schadenminderungspflicht. Du musst Deine Entschädigungsforderungen so niedrig wie möglich halten und darfst dem gegnerischen Versicherer keine unnötigen Kosten verursachen – ein oft vorgeschobener Vorwand für Kürzungen. Ein Unfallgutachter hat diese Pflicht selbstverständlich im Blick und sorgt für einen geschmeidigen Ablauf.
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Unfallgutachter in der Nähe finden
Nach einem unverschuldeten Unfall solltest Du Dich auf einen Kfz-Gutachter aus der Umgebung verlassen. Dieser ist nicht nur schnell bei Dir an der Unfallstelle, er kennt auch die regionalen Gegebenheiten und kann Dich standortspezifisch beraten. Meist hat er auch ein starkes Partnernetzwerk. moinunfall ist schnell zur Stelle und vertritt Deine Interessen gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.
Autounfall: Besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Vielleicht fragst Du Dich nach dem Zusammenstoß, ob nicht ein Kostenvoranschlag aus der Werkstatt für die Schadensregulierung ausreicht? Oder was der Unterschied zu einem Unfallgutachten ist? Hier kommt die Erklärung:
Ein reiner Kostenvoranschlag für die Reparatur wird von den Versicherern meist nur noch bei Bagatellschäden akzeptiert. Sobald der Unfallschaden die Höhe von rund 1.000 Euro übersteigt, wird die Versicherung Dir einen Gutachter schicken. Als Unfallgeschädigter solltest Du aber besser einen eigenen Unfallgutachter beauftragen – das ist laut § 249 BGB Dein Recht.
Die Vorteile eines Gutachtens:
Umfassende Beweissicherung, die auch vor Gericht eingesetzt werden kann
Seriöse und belastbare Berechnung der Schadenshöhe und der Reparaturdauer
Berechnung von Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert und Wiederbeschaffungswert – wichtige Grundlagen für eine fiktive Abrechnung oder im Fall eines Totalschadens
Einbeziehung der aktuellen Rechtslage und eventueller Kaskoverträge sowie Plausibilitätsprüfung der Schäden
Du siehst: Im Gegenzug zu einem Kostenvoranschlag, der lediglich eine grobe Kalkulation der Kosten für die Reparatur darstellt, ohne wichtige Werte wie Reparaturdauer, Wertminderung und Co. zu nennen, ist ein Unfallgutachten eine sichere Grundlage für die Schadensregulierung. Bei Teilschuld oder Schäden rund um die Bagatellgrenze bietet sich ein weniger umfangreiches – und damit günstigeres – Kurzgutachten an.
Wie werde ich Unfallgutachter?
Bei fast 70 Millionen zugelassenen Fahrzeugen in Deutschland kracht es regelmäßig. Einen guten Unfallgutachter sollte die Arbeit also so schnell nicht ausgehen. Doch wie wird man eigentlich Kfz-Gutachter? Und was verdient man dabei?
Zunächst zum Gehalt: Dies wird durch diverse Faktoren bedingt. Im Schnitt verdient ein angestellter Sachverständiger etwa 45.000 Euro pro Jahr. Als Selbstständiger ist je nach Konkurrenz, Ruf und Werbebudget auch deutlich mehr drin. Kfz-Gutachter erstellen nicht nur Unfallgutachten an, auch die Spezialisierung auf Wertgutachten, Oldtimerbewertung, Fahrrad- oder LKW-Gutachten ist möglich.
Um Unfallgutachter zu werden, brauchst Du mehrere Jahre Berufserfahrung und eine Qualifikation im Automobilbereich, beispielsweise Kfz-Mechaniker-Meister, Karosseriebau-Meister, Kfz-Elektriker-Meister, Diplom-Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker (Kfz / Maschinenbau), um nur einige zu nennen. Ein Meisterbrief ist übrigens Pflicht.
Die Weiterbildung zum Kfz-Sachverständigen kannst Du bei TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ, IHK oder HWK absolvieren. Je nach Länge und Ausführlichkeit schlägt diese mit 2.000 bis 8.000 Euro zu Buche. Von Zwei-Tages-Crashkursen ist abzuraten – als Gutachter wird man sich nur mit ausreichend Fachwissen und Erfahrung am Markt durchsetzen.
Wie kann ich Dir helfen?
Unfall in Hamburg oder Umgebung?
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So läuft ein Unfallgutachten ab
Der Ablauf beginnt stets mit der Beauftragung des Unfallgutachters. Dieser kommt zu Dir an die Unfallstelle (oder auch in die Werkstatt oder zu Dir nach Hause), macht Fotos, notiert den Unfallhergang und dokumentiert alle Schäden am Unfallfahrzeug. Ein Unfallgutachten beinhaltet folgende Punkte:
Schadensdokumentation (auch Vorschäden)
Rekonstruktion des Unfallhergangs
Berechnung der Schadenshöhe sowie der Reparaturkosten
Fahrzeugbewertung (einschließlich Sonderausstattung)
Ermittlung von Zeitwert, Restwert und Wiederbeschaffungswert
Ermittlung der Nutzungsausfall-Klasse
Berechnung von Wertminderung und Wiederbeschaffungsdauer
Einordnung, ob ein (wirtschaftlicher) Totalschaden vorliegt
Der Unfallgutachter übernimmt nach Erstellung des Gutachtens auch die komplette Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und steht Dir bis zur finalen Auszahlung der Schadenssumme beratend zur Seite.
Diese Fristen gelten
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Fristen für das Erstellen eines Unfallgutachtens. In aller Regel bekommst Du Dein Gutachten aber schon innerhalb von 24 Stunden. Denn der Unfall muss der Versicherung meist binnen einer Woche gemeldet werden. Für die Information der gegnerischen Versicherung gilt eine 2-Wochen-Frist.
Wichtig: Das Unfallgutachten muss zwingend vor der Reparatur durchgeführt werden! Auch wer sein Auto dringend benötigt, sollte erst nach dem Termin mit dem Unfallgutachter in die Werkstatt fahren.
Wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll?
Die Faustregel lautet: Immer dann, wenn die Höhe des Unfallschadens über der Bagatellgrenze liegt und Du entweder keine oder nur eine Teilschuld am Autounfall trägst. Kontaktiere in diesen Fällen unbedingt direkt ein kompetentes Sachverständigenbüro wie moinunfall. Durch unsere Unfallanalyse kann die Schuldfrage meist zügig geklärt werden – und damit geht auch die Schadensregulierung schneller.
Info: Die Grenze, bis zu der ein Unfall als Bagatelle gilt, wird von den meisten Gerichten inzwischen bei rund 1.000 Euro gesetzt.
Tipps: Wie verhalte ich mich an der Unfallstelle richtig
Im Stress nach einem Verkehrsunfall kann schnell etwas vergessen werden. Bevor Du Dich später ärgerst: Druck Dir einfach unsere Checkliste aus und lege sie ins Handschuhfach. So hast Du alle wichtigen To-dos im Blick:
1. Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage, Warnweste, Warndreieck
2. Verletzte versorgen, ggfs. Polizei und Feuerwehr rufen
3. Beweise sichern durch Fotos (Unfallschaden, Bremsspuren, Verkehrsschilder etc.), Unfallbericht und Unfallskizze
4. Wichtige Daten notieren: Kennzeichen, Versicherungsnummer und Kontaktdaten von Zeugen und allen Unfallbeteiligten
5. Du bist unschuldig am Unfall oder die Schuldfrage ist strittig? Ruf umgehend einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen an (moinunfall: 0152-54 27 53 89)
6. Achtung: Niemals vor Ort ein Schuldeingeständnis unterschreiben!
Warum ein unabhängiger Unfallgutachter so wichtig ist
Wer als Unfallgeschädigter auf eigene Faust versucht, seine Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung durchzuboxen, wird oft mit Kürzungen konfrontiert. Versicherer sind auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen und nutzen im Haftpflichtfall jeden Kniff, um möglichst wenig auszahlen zu müssen. Ein kompetenter Gutachter wie moinunfall kennt die Tricks, kümmert sich um eine schnelle Unfallabwicklung und übernimmt den leidigen Papierkram. Einfacher geht’s nicht.
Unabhängig von den Interessen der gegnerischen Versicherung
Schadenshöhe, Nutzungsausfall, Restwert: Wir berücksichtigen alles
Unfallrekonstruktion und Klärung der Schuldfrage
Im Rechtsstreit gilt ein Gutachten vor Gericht als Beweismittel
Gerne empfehlen wir einen Anwalt für Verkehrsrecht
Wir erstellen auch Wertgutachten und Kurzgutachten
Einfach Wunschtermin für Vor-Ort-Begutachtung auswählen!
Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
Umfassende Beweissicherung
Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.
Schnelle Gutachtenerstellung
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