Unfall mit dem Auto? Das musst Du jetzt beachten
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter erspart Dir Fehler, Stress und Streitigkeiten
Unfall mit dem Auto? moinunfall regelt das!
Lass Dich nicht von der Versicherung übervorteilen: Wir sorgen für eine zügige Schadensregulierung
Veröffentlicht am: 24.10.2023
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Ein Unfall mit dem Auto ist im Straßenverkehr schnell passiert. Der Hintermann hat zu wenig Abstand gehalten, die Ampel schaltet auf Rot und schon scheppert es. Oder auf der Autobahn kracht es beim Spurwechsel. Meist gehen direkt die gegenseitigen Schuldzuweisungen los und natürlich steht auch die Frage im Raum: Wer bezahlt den Unfallschaden?
Die Regel ist einfach: Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Unfall verursacht hat. Doch nicht immer ist das eindeutig. Und oft genug gibt es noch an der Unfallstelle Streit zwischen den Unfallbeteiligten. Wir von moinunfall geben Dir eine telefonische Ersteinschätzung, kommen umgehend zu Dir an den Unfallort, sichern Beweise und erstellen ein belastbares Unfallgutachten. Anschließend übernehmen wir die komplette Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners. Bei einem unverschuldeten Unfall sogar kostenlos.
Autounfall? Das solltest Du wissen
Laut § 249 BGB muss die Autoversicherung des Unfallverursachers Dir als Unfallopfer alle unfallbedingten Kosten erstatten. Dazu zählen neben den Reparaturkosten auch die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter
Wenn die Schuldfrage unklar ist, kann die Expertise eines Kfz-Sachverständigen viel zur Klärung beitragen
Bei einem Autounfall im Ausland kannst Du über den Zentralruf der Autoversicherer (+49 40300 330 300) den Ansprechpartner der entsprechenden Versicherung herausfinden. In Nicht-EU-Ländern solltest Du grundsätzlich einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Und unterschreibe am Unfallort keine Dokumente, die Du nicht verstehst!

Nach einem Autounfall ist eine der wichtigsten Fragen: Wer hat Schuld? Denn im Schadenfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die unschuldigen Unfallbeteiligten entschädigen. Neben den Kosten für die Reparatur müssen auch die Kosten für zum Beispiel die Wertminderung des Gebrauchtwagens oder auch Gutachterkosten ersetzt werden.
Ist die Schuldfrage unklar oder strittig, sollte stets ein Gutachter gerufen werden, der anhand des Schadensbilds den Unfallhergang meist schnell ermitteln kann.
Gut zu wissen: Bei einem Alkoholunfall, also wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, kann es für den Unfallverursacher mitunter teuer werden. Seine Versicherung kann ihn in diesem Fall an den Schadenersatzkosten beteiligen.
Häufige Fragen
Zuerst das Wichtigste: Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warndreieck), Verletzte versorgen und gegebenenfalls Polizei und Feuerwehr rufen. Anschließend solltest Du Beweise sichern (Unfallbericht, Fotos, Unfallskizze) und Dir die Versicherungsdaten des anderen Fahrers geben lassen und Kontaktdaten und Angaben eventueller Zeugen (z. B. Fußgänger) notieren. Wenn Du unschuldig am Unfall bist, ist ein Kfz-Gutachter die beste Wahl: Er übernimmt die komplette Unfallabwicklung und Regulierung des Schadens für Dich.
Grundsätzlich dann, wenn Personen verletzt wurden oder ein größerer Schaden am Unfallfahrzeug vorliegt. Bei Bagatellschäden, also wenn am Unfallwagen lediglich ein kleiner Blechschaden entstanden ist, geht es auch ohne Polizei. In diesem Fall genügt es, die Daten aller Unfallparteien aufzunehmen (Kennzeichen und Versicherungsnummer nicht vergessen!) und den Unfall zügig dem Versicherer zu melden.
Wenn Du schon vor Ort mit dem anderen Unfallfahrer streitest, wer schuld am Zusammenstoß war, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Polizei zu rufen, damit diese einen polizeilichen Unfallbericht anfertigt. Oder einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen, der anhand des Schadensbilds eine Unfallrekonstruktion durchführt. Dies ist vor allem im Falle eines unverschuldeten Unfalls oder bei Streitigkeiten über eine Teilschuld sinnvoll.

Wie kann ich Dir helfen?
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Wer muss den Verkehrsunfall melden?
Der Unfallverursacher hat nach dem Zusammenstoß sieben Tage Zeit, den Unfall seiner Haftpflichtversicherung zu melden. Solltest Du als Geschädigter innerhalb dieser Zeit noch nichts von der Versicherung des Unfallfahrers gehört haben, melde den Schadenfall am besten auch bei Deiner eigenen Versicherung (die Frist ist hier meist zwei Wochen). Diese setzt dann die Schadensregulierung in Gang. Bist Du selbst schuld am Autounfall, greift Deine Vollkaskoversicherung. Auch diese solltest Du zügig informieren.
Unfall mit dem Auto: Checkliste
Damit Du im Trubel nach dem Autounfall nichts Wichtiges vergisst, haben wir Dir eine praktische Checkliste zusammengestellt. Deponiere sie am besten ausgedruckt im Handschuhfach, so hast Du sie Falle eines Falles immer griffbereit.
1. Bleib ruhig und sichere als erstes die Unfallstelle: Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
2. Bringe jetzt Verletzte aus der Gefahrenzone und rufe Polizei und Feuerwehr. Ausnahme: Niemand ist verletzt und es liegt lediglich ein Blechschaden vor
3. Nun solltest Du Beweise sichern: Mach Fotos vom Unfallfahrzeug, Bremsspuren und Verkehrsschildern und notiere Dir den Unfallhergang sachlich in einem Unfallbericht. Zeichne am besten auf einer Unfallskizze alle hilfreichen Angaben ein, wie die Einmündung von Straßen, die Position von Fußgängern oder Sichtbehinderungen. Notiere auch alle wichtigen Daten (Kennzeichen, Versicherungsnummer, Kontaktdaten von Zeugen und Unfallbeteiligten)
4. Du bist unschuldig in den Unfall verwickelt worden oder trägst nur eine Teilschuld: Dann rufe am besten einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen an (moinunfall: 0152 -54 27 53 89)
5. Wichtig: Unterschreibe vor Ort niemals ein Schuldanerkenntnis! Auch dann nicht, wenn Du den Unfall selbst verschuldet hast
Unfall der Versicherung melden: Fakten und Fallstricke
Es klingt so einfach: Nach dem Unfall mit dem Auto meldest Du der gegnerischen Versicherung den Schaden an Deinem Wagen und legst den Kostenvoranschlag der Werkstatt vor – anschließend bekommst Du die Reparatur ersetzt.
Doch so läuft es leider in den wenigsten Fällen. Versicherungen haben nichts zu verschenken. Sie kürzen bevorzugt bei Schadenspositionen, die ein Laie schwer einschätzen kann, zum Beispiel Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung oder Ersatzteilpreisaufschläge.
Die Profis von moinunfall kennen sich mit Deinen Schadenersatzansprüchen und den Tricks der Versicherer aus und verhelfen Dir zu einer sorgenfreien Schadenabwicklung. Ruf uns am besten direkt vom Unfallort aus an, wir regeln das für Dich!
Gut zu wissen: Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten und gegebenenfalls auch einen Verkehrsrechtsanwalt.
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Was zahlt die Versicherung?
Hast Du einen Unfall verursacht, muss Deine Haftpflichtversicherung den geschädigten Unfallbeteiligten Schadenersatz zahlen. Die Schadenspositionen umfassen zum Beispiel die Abschlepp- und Reparaturkosten, die Kosten für einen Mietwagen oder den Kauf eines gleichwertigen Ersatzwagens nach einem Totalschaden, die Wertminderung des Gebrauchtwagens oder Schmerzensgeld im Fall einer Verletzung. Auch die Kosten für einen Kfz-Gutachter oder Verkehrsrechtsanwalt müssen ersetzt werden. Die Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug übernimmt die Kaskoversicherung – sofern Du eine abgeschlossen hast.
Etwas anders ist die Lage bei einem Alkoholunfall: War ein Autofahrer unter Alkoholeinfluss auf der Straße unterwegs, darf die Haftpflichtversicherung ihn für einen Teil der Schadenskosten in Regress nehmen. Ob Teilkasko oder Vollkasko bei Alkoholunfällen Schäden am eigenen Auto übernehmen, hängt von der genauen Höhe der Blutalkoholkonzentration während der Fahrt ab.
Das benötigt der Versicherer von Dir
Für eine schnelle Schadensregulierung ist es wichtig, der Haftpflichtversicherung alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen Unfallort, Datum und Uhrzeit des Autounfalls, die Kfz-Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge, die Kontaktdaten aller Unfallparteien (Name, Adresse, Telefonnummer) sowie die Versicherung sowie Versicherungsnummer des gegnerischen Unfallfahrers.
Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners heraus?
Was ist, wenn der andere Autofahrer behauptet, seine Versicherung nicht zu kennen oder wenn das Auto nicht auf ihn versichert ist? Keine Sorge. Du kannst ganz einfach anhand des Kennzeichens die Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten herausfinden. Ein Anruf beim Zentralruf der Autoversicherer genügt. Der Zentralruf ist an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
Autounfall im Ausland: Das ist zu beachten
Fremde Sprache, fremde Gepflogenheiten: Ein Crash im Ausland ist besonders stressig. Innerhalb der EU gilt ebenso wie in Deutschland: Hast Du den Unfall verursacht, ist Deine Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig und muss Deinem Unfallgegner den Schaden am Auto ersetzen.
Bist Du das Unfallopfer, muss die Versicherung des Unfallgegners Dich kontaktieren. Alle europäischen Versicherungen haben für diesen Zweck einen Schadensregulierungsbeamten. Dieser kann über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden (aus dem Ausland: +49 40300 330 300).
Außerhalb der EU wird es deutlich komplizierter. Hier ist es meist sinnvoll, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten – besonders bei einem Alkoholunfall.
Grundsätzlich gilt: Nimm bei Fahrten ins Ausland immer die grüne Versicherungskarte und einen internationalen Unfallbericht mit und verständige bei Unfällen im Ausland am besten noch an der Unfallstelle die Polizei. Unterschreibe außerdem nie ein Dokument, das Du nicht verstehst!
Ab wann gilt mein Fahrzeug als Unfallauto?
Keine Sorge: Nicht bei jedem Blechschaden gilt Dein Gebrauchtwagen direkt als Unfallwagen. Sind jedoch beim dem Zusammenstoß Schäden entstanden, die über Bagatellschäden, also minimale kosmetische Makel, hinausgehen, handelt es sich um Unfallschäden. Wenn Du Deinen Gebrauchtwagen später verkaufen möchtest, musst Du dem potenziellen Käufer diese Schäden zwingend nennen – Dein Wagen ist ein Unfallauto.

Wie kann ich Dir helfen?
Unfall in Hamburg oder Umgebung?
Rufe mich jetzt mich an und vereinbare einen Termin für die Begutachtung des Unfallwagens. Dein Kfz Gutachter in Hamburg und Umland!
Mit einem unabhängigen Gutachter fährst Du besser!
Der Ärger nach einem Unfall mit dem Auto ist so oder so schon groß genug – es wäre doch schön, wenn sich wenigstens bei der Schadensregulierung Verzögerungen, Kürzungen und Streitigkeiten vermeiden ließen. Mit einem erfahrenen Kfz-Sachverständigen wie moinunfall sind Deine Chancen dafür sehr gut. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und die Kniffe der Versicherer aus dem Effeff und verhelfen Dir zielgerichtet zu Deinem Recht.
Unabhängig von den Interessen der gegnerischen Versicherung
Schadenshöhe, Nutzungsausfallentschädigung, Restwert: Wir berücksichtigen alles
Unfallrekonstruktion und Klärung der Schuldfrage
Ein Gutachten gilt vor Gericht als Beweismittel
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Für Geschädigte kostenfrei
Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.
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Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.
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