Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz Gutachter und Sachverständigenbüro Raiolo

Richtiges Verhalten bei Unfällen: Schnell erklärt

Was nach einem Unfall wichtig ist. Und was Du auf keinen Fall vergessen darfst!

Inhaltsverzeichnis

  1. Dein Kurz-Update
  2. Der Unfallbericht
  3. Kleiner Verkehrsunfall, was nun?
  4. Wer bezahlt den Unfallschaden?
  5. Wichtige Fristen
  6. Verhalten nach Parkplatzrempler
  7. Unfall mit Fahrerflucht?
  8. Unfall auf Autobahn oder im Tunnel
  9. Verkehrsunfall im Ausland

Unverschuldeter Unfall? moinunfall übernimmt!

Schnelle und zuverlässige Hilfe – von der Unfallaufnahme bis zur erfolgreichen Abwicklung

Veröffentlicht am: 22.01.2024

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Es hat gekracht, die Nerven liegen blank – und an was muss ich jetzt alles denken? Das richtige Verhalten bei Unfällen ist gar nicht so einfach. Mit moinunfall machst Du es Dir leichter. Unsere praktische Checkliste fürs Handschuhfach hilft, im Ernstfall den Überblick zu behalten. Wir kommen außerdem gerne zu Dir an den Unfallort, um Beweise zu sichern, die Schuldfrage zu klären und die Abwicklung mit der Versicherung anzustoßen.

Checkliste: Autounfall, was tun?

Bewahre mit unserer nach Ampelfarben geordneten Checkliste im Fall eines Verkehrsunfalls einen kühlen Kopf. Im Ernstfall einfach Punkt für Punkt abhaken und nichts wird vergessen.

  • ROT

    • Ruhe bewahren!
    • Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen
    • Unfallstelle mit Warndreieck sichern

  • GELB

    • Bring Dich selbst in Sicherheit
    • Rettungskräfte rufen (Notruf 112)
    • Erste Hilfe bei Verletzten leisten

  • GRÜN

    • Polizei verständigen (Telefon 110)
    • Personendaten notieren (Anschrift, Kennzeichen, Versicherung)
    • Unfallbericht ausfüllen, Unfallskizze erstellen

Wichtig: Unterzeichne am Unfallort niemals ein Schuldanerkenntnis! Bei einem unverschuldeten Unfall solltest Du umgehend einen unabhängigen Kfz-Gutachter anrufen, dieser übernimmt die weitere Abwicklung für Dich.

Dein Kurz-Update

Nach dem Crash gilt: Durchatmen! Dann zunächst die Unfallstelle sichern (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck) gefolgt von Hilfeleistung bei Verletzten. Erst dann sollten die Rettungskräfte verständigt werden. Schließlich geht es an die Formalien: Notiere Dir Namen, Kennzeichen, Anschrift und die Versicherungsdaten aller Beteiligten und erstelle einen Unfallbericht. Eine Kopie davon bekommt der Unfallgegner. Auch eine Unfallskizze und aussagekräftige Fotos von Schäden oder auch Bremsspuren sind hilfreich.

 

Gibt es zwischen den Unfallbeteiligten Zwist um die Schuldfrage oder widersprüchliche Angaben, verständige am besten die Polizei oder melde dich bei moinunfall. Wir kommen zu Dir an die Unfallstelle und übernehmen die komplette Schadensregulierung für Dich.

Verhalten nach Unfall

Häufige Fragen

Nein, bei kleineren Blech- oder Bagatellschäden ist das nicht unbedingt nötig. Sind sich alle Unfallbeteiligten einig, genügt es, Daten auszutauschen und die Haftpflichtversicherung einzuschalten. Bei Unfällen mit verletzten Personen oder unklarer Schuldfrage solltest Du jedoch unbedingt die Polizei rufen.

Jein. Der Unfallverursacher muss den Schaden unverzüglich bei seiner Haftpflichtversicherung anzeigen. Aber wenn Du als Geschädigter nach einigen Tagen noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört hast, ist es sinnvoll, den Schaden am Fahrzeug auch der eigenen Haftpflicht zu melden.

Egal, wie gering der Schaden scheint: Es ist im Ausland immer sinnvoll, die Polizei einzuschalten. Fragen zum Unfallhergang oder der Schuld solltest Du möglichst nicht beantworten. Lass Dir unbedingt eine Kopie des Polizeiberichts geben. Es kann bei Crashs im Ausland recht kompliziert sein, den Schaden geltend zu machen. Hierfür ist ein Anwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen. Er gibt Tipps für das weitere Vorgehen und wickelt alles für Dich ab.

Bei Unfällen mit Verletzungen oder hohem Sachschaden sollten die Unfallfahrzeuge möglichst bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden, um Probleme mit der Versicherung zu vermeiden. Anders verhält es sich bei Bagatellschäden. Hier muss die Fahrbahn gemäß § 34 StVO möglichst zügig freigemacht werden, um den Straßenverkehr nicht unnötig zu behindern. Empfehlenswert ist allerdings, vor dem Entfernen der Fahrzeuge Beweise zu sichern, z. B. durch Fotos aus mehreren Blickwinkeln sowie von Details wie Bremsspuren, herumliegenden Fahrzeugteilen oder Dellen.

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Der Unfallbericht: Dein praktischer Helfer am Unfallort

Jeder Fahrzeugführer ist gut beraten, sich eines (noch besser zwei) Exemplare des Europäischen Unfallberichts ins Handschuhfach zu legen. Plus einen Stift, versteht sich. In dem europaweit einheitlichen, mehrsprachigen Formular werden nach einem Crash alle wichtigen Informationen notiert, darunter Name und Anschrift des Unfallgegners sowie möglicher Unfallzeugen, die Versicherungsdaten und das Kennzeichen sowie der Ablauf des Unfalls.

 

Hier ist kein emotionaler Erlebnisbericht gefragt, sondern eine kurze, sachliche und vor allem objektive Niederschrift des Unfallhergangs. Den Unfallbericht sollten alle Beteiligten unterschreiben. Unterzeichne aber niemals ein Schuldanerkenntnis! Ihr seid euch nicht einig, wie sich der Unfall ereignet hat, und es gibt auch keine Zeugen? Dann ruft am besten die Polizei für die Anfertigung eines Polizeiberichts oder einen unabhängigen Sachverständigen wie moinunfall.

Kleiner Verkehrsunfall, was nun?

Es ist nur ein kleiner Kratzer oder eine Mini-Delle? Vorsicht mit solchen Einschätzungen! Hinter einer kleinen Beule kann schnell auch eine kaputte Einparkhilfe stecken. Ein Laie kann solche Schäden kaum erkennen. Du solltest deshalb bei jedem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Gutachter hinzuziehen. Als Kfz Gutachter in Hamburg und Umland, bist Du bei moinunfall an der richtigen Adresse. Meist kann dieser schon am Telefon eine Ersteinschätzung geben, ob ein Bagatellschaden vorliegt oder doch etwas Größeres.

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Wer bezahlt den Unfallschaden?

Für die Unfallregulierung ist es unerlässlich, dass klar festgestellt wird, wer den Crash verursacht hat – oder ob es eine Teilschuld gab, und wenn ja, in welchem Umfang. Denn von der Schuldfrage hängt ab, welche Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss.

  • Keine Schuld

    Du wurdest unverschuldet in den Verkehrsunfall verwickelt? Dann ist die Haftpflicht des Schädigers verpflichtet, Dir den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Schadenersatzansprüche sind gesetzlich geregelt und umfassen die Reparaturkosten für Dein Fahrzeug ebenso wie Mietwagenkosten bzw. Nutzungsausfall, Wertminderung, gegebenenfalls Schmerzensgeld und die Kosten für einen Kfz-Gutachter oder Verkehrsrechtsanwalt.

  • Schuld

    Du trägst als Fahrzeugführer die alleinige Schuld an dem Zusammenstoß? Dann bist Du zu einer zügigen Schadensmeldung verpflichtet, damit das Unfallopfer schnell entschädigt werden kann. Tragen beide Verkehrsteilnehmer eine Teilschuld, muss jeder die Kosten anteilig übernehmen. Eventuell greift in solchen Fällen auch eine vorhandene Kaskoversicherung.

  • Strittige Schuldfrage

    Manchmal ist die Schuld am Unfall nicht ganz eindeutig. Hier muss der Unfallhergang rekonstruiert werden, beispielsweise durch das Befragen von Unfallzeugen oder die Expertise eines Kfz-Sachverständigen. Anhand der Unfallschäden lässt sich der Unfallhergang meist recht präzise nachvollziehen.

  • Vorsicht:

    Lass Dich als Geschädigter nicht darauf ein, wenn Dir die gegnerische Versicherung einen Gutachter schicken möchte! Was sich bequem anhört, ist in den meisten Fällen keine Hilfe für Dich, denn die Versicherer wollen natürlich nur so wenig wie möglich bezahlen.

    Vertraue lieber auf eine unabhängige Einschätzung und rufe nach einem unverschuldeten Unfall einen eigenen Sachverständigen wie moinunfall. Wir kommen an die Unfallstelle oder zum Wunschtermin zu Dir nach Hause, übernehmen die fristgerechte Schadensmeldung und holen bei der Schadenregulierung das Beste für Dich heraus.

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Verhalten nach Unfällen: Wichtige Fristen

Wenn Du einen Verkehrsunfall verursacht hast, musst Du den Unfallschaden schnellstmöglich Deinem Haftpflichtversicherer melden. In der Regel gilt eine Frist von 7 Tagen. Falls Du als Geschädigter nach einigen Tagen noch nichts von der gegnerischen Versicherung gehört hast, melde den Unfall sicherheitshalber auch Deiner eigenen Haftpflicht – spätestens bis 2 Wochen nach dem Crash.

 

Die Regulierung des Schadens dauert im Schnitt 4 bis 8 Wochen. Sollte bis dahin noch kein Geld eingetrudelt sein, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Wir empfehlen Dir gerne jemand Passenden aus unserem moinunfall-Netzwerk.

Wie verhalte ich mich nach einem Parkplatzrempler?

Was Du unbedingt vermeiden solltest: Nach einem Parkplatzrempler, also einem Touchieren beim Einparken oder Rangieren, einfach einen Schmierzettel mit Namen und Deinen Daten an die Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs klemmen und Dich entfernen. Verschwindet der Zettel oder wird er durch Regen unleserlich, liegt laut Strafgesetzbuch (§ 142 StGB) Fahrerflucht vor – mit möglicherweise empfindlichen Strafen.

 

Es ist laut diversen Gerichtsurteilen zumutbar, mindestens eine Stunde am Unfallort zu warten, ob der Besitzer des Wagens zurückkommt oder ihn z. B. im Supermarkt ausrufen zu lassen. Im Zweifel rufst Du am besten direkt die Polizei.

Was passiert nach einem Unfall mit Fahrerflucht?

Wenn Dir jemand ins Auto gerummst ist und sich dann unerlaubt entfernt, liegt gemäß § 142 StGB der Straftatbestand der Fahrerflucht vor. Möglicherweise gibt es Zeugen, die etwas gesehen haben, oder Du selbst konntest Dir noch das Kennzeichen des Unfallgegners merken? Dann kannst Du über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 / 250 260 0) anhand des Kennzeichens die zuständige Haftpflichtversicherung herausfinden.

 

Wenn es keine Hinweise gibt, bleibt nur, die Polizei zu rufen. Falls Du eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast, kommt diese für den Schaden auf.

Unfall auf der Autobahn oder im Tunnel

Auch bei genügend Abstand und vorsichtigem Fahren kann auf der Autobahn schnell ein Unfall passieren. Hier gilt: Möglichst auf dem Stand- oder Seitenstreifen bzw. einer Pannenbucht rechts ranfahren, damit die Fahrbahn frei bleibt und der Verkehr fließen kann. Stell dann die Warnblinkanlage an, zieh die Warnweste über und sichere die Unfallstelle mit dem Warndreieck (rund 400 Meter vor der Unfallstelle). Dann bring dich hinter der Leitplanke in Sicherheit und rufe die Polizei an – mit dem Handy oder über eine der orangen Notrufsäulen.

 

Im Tunnel gilt: Möglichst rechts ranfahren oder die nächste Pannenbucht ansteuern, Motor abschalten, Auto in Richtung Tunnelwand verlassen und die Rettungskräfte rufen (Notruf 112 oder Notrufsäule). Die Beschilderung an der Tunnelwand zeigt den schnellsten Weg nach draußen. Sollte Dein Auto Feuer gefangen haben, versuche möglichst, den Brand zu löschen, aber bring Dich selbst nicht in Gefahr.

Verkehrsunfall im Ausland – was tun?

Ob Blechschaden oder größerer Crash: Rufe im Ausland am besten immer die Polizei. Lass Dir nach der Unfallaufnahme eine Kopie des Polizeiberichts bzw. Unfallprotokolls aushändigen, mache aber am besten keine Aussagen zum Unfallhergang oder zur Schuldfrage. In EU-Ländern sowie der Schweiz, Norwegen, Großbritannien, Island oder Liechtenstein kannst Du die Schadenregulierung in Deutschland angehen – rufe hierfür beim Zentralruf der Autoversicherer (0800 / 250 260 0) an.

 

Außerhalb der EU ist die ausländische Versicherung Dein Ansprechpartner. Hier empfiehlt es sich, die Abwicklung einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt zu überlassen.

Fazit

Nach einem Crash ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine gute Hilfe ist unsere Checkliste in Ampelfarben, die Du am besten im Handschuhfach deponierst. Für die Regulierung des Unfallschadens ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig. Diese muss Dir als Geschädigtem unter anderem die Reparatur, eventuelle Mietwagenkosten und auch die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen erstatten. Nutze diese Chance! Ein Gutachter übernimmt die komplette Abwicklung für Dich, beachtet alle Formalien und Fristen und sorgt dafür, dass Du schnell und einfach zu Deinem Recht kommst.

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  • Für Geschädigte kostenfrei

    Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.

  • Umfassende Beweissicherung

    Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.

  • Schnelle Gutachtenerstellung

    Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.