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Wirtschaftlicher Totalschaden: Was bedeutet das für mich?

Begriffe, Berechnung, Sonderregelungen: Rundum gut informiert mit moinunfall

Inhaltsverzeichnis

  1. Dein Kurz-Update
  2. Wieder­beschaffungswert, Restwert,
    Zeitwert
  3. Totalschaden nicht gleich Totalschaden
  4. Was zahlt die Versicherung?
  5. Ermittlung
  6. Beispielrechnung
  7. Sonderfall 130-Prozent-Regel
  8. Ansprüche
  9. Wer zahlt?
  10. Totalschaden bei Neufahrzeugen

Totalschaden nach einem Unfall?

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Veröffentlicht am: 23.08.2023

Lesedauer: ca. 6 Minuten

Dein Hintermann ist Dir an der roten Ampel aufs Auto gerauscht? Jemand hat Dir die Vorfahrt genommen und es hat gekracht? Nach einem schweren Crash steht die Gesundheit an erster Stelle.

 

Dicht gefolgt von der bangen Frage: Hat mein Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden? Doch was bedeutet das eigentlich genau? Was zahlt die Versicherung? Und wie komme ich zu meinem Recht? moinunfall beantwortet Dir all diese Fragen und sorgt im Fall eines Totalschadens dafür, dass Du bei der Abrechnung nicht über den Tisch gezogen wirst.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Das musst Du wissen

  • Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man dann, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) übersteigen und sich somit eine Reparatur rechnerisch nicht mehr lohnt.

  • Wenn die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher sind als der Wiederbeschaffungswert, kann der Unfallgeschädigte dennoch von der Versicherung des Unfallgegners fordern, dass sie ihm die Reparatur des Autos trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.

  • Die Versicherung zahlt in der Regel die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das gilt auch für Voll- oder Teilkasko-Schäden. Als Geschädigter nach einem Unfall hast Du zusätzlich Anspruch auf Schadenersatz wie Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Gutachterkosten.

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Totalschaden: Dein Kurz-Update

Wird nach einem Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden diagnostiziert, ist der Schock meist groß. Die zu erwartende Entschädigungssumme hängt nun stark vom weiteren Vorgehen ab. Wenn Du Dich auf die Einschätzung der gegnerischen Versicherung verlässt, kann das schnell zum Nachteil werden, wenn diese zum Beispiel Schrottpreis oder Wiederbeschaffungswert zu niedrig ansetzt oder Schadenersatzpositionen wie Entsorgungsgebühren oder Nutzungsausfall unter den Tisch fallen lässt.

 

Besser fährst Du mit einem Schadengutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Dieser kennt alle relevanten Details wie lokale Preisunterschiede, Händleraufschläge oder die für eine Reparatur relevante 130er-Prozentregel und setzt Deine Ansprüche zielorientiert durch. Bei Rechtsstreitigkeiten kann er zudem einen guten Verkehrsrechtsanwalt empfehlen. Vereinbare gerne einen Rückruf oder buche einen Wunschtermin, wir beraten Dich gerne!

Häufige Fragen

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt nach Definition dann vor, wenn sich die Reparatur eines Unfallautos rechnerisch nicht mehr lohnt. Das ist der Fall, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Schrottwerts. Von einem technischen Totalschaden spricht man hingegen dann, wenn ein Fahrzeug nicht mehr wiederhergestellt und fahrtüchtig gemacht werden kann.

Die gegnerische Versicherung zahlt in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den das Unfallauto noch hat. Zusätzlich hat der Geschädigte Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Und auch die Gutachterkosten müssen im Haftpflichtfall vom Versicherer übernommen werden.

Ja, allerdings nur dann, wenn Dein Wagen reparabel ist und Du ihn für maximal 130 Prozent der Wiederbeschaffungskosten wieder fahrtüchtig machen lassen kannst. Hier greift die sogenannte 130- Prozentregel.

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Begriffsklärung: Restwert, Zeitwert, Wieder­beschaffungs­wert

Ob im Sachverständigengutachten oder im Brief von der Versicherung: Beim Thema Totalschaden fallen immer wieder Begrifflichkeiten wie Zeitwert, Wiederbeschaffungswert oder Restwert. Doch was bedeuten diese eigentlich? Und inwiefern sind sie rechnerisch relevant für die Entschädigungssumme?

  • Restwert

    Der Restwert ist der Wert Deines Fahrzeugs im unreparierten Zustand. Also der Betrag, den Du bei einem Unfallfahrzeug-Händler für Dein verunfalltes Auto bekommen kannst.

  • Zeitwert

    Der Zeitwert gibt den Preis an, den der Unfallwagen vor dem Zusammenstoß auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielt hätte. Alter und Abnutzung sind wichtige Faktoren für die Berechnung.

  • Wiederbeschaffungswert

    Als Wiederbeschaffungswert gilt die Summe, die Du benötigst, um Dein Unfallfahrzeug durch einen gleichwertigen Wagen zu ersetzen. Mit einberechnet werden Händleraufschläge, regionale Preisunterschiede, Laufleistung, Ausstattung oder Finanzierung.

     

    Sowohl Wiederbeschaffungswert wie auch Restwert sind Schätzwerte. Diese kann nur ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger seriös veranschlagen.

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    Totalschaden ist nicht gleich Totalschaden

    Ein Totalschaden bedeutet, Dein Auto ist komplett kaputt? Nicht unbedingt. Auch wenn der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch oft so verwendet wird, muss hier unterschieden werden. Die folgende Begriffsklärung gibt Aufschluss:

    • Technischer Totalschaden

      Bei einem technischen Totalschaden ist ein Fahrzeug so stark beschädigt, dass es nicht mehr fahrtüchtig und auch durch eine Reparatur nicht mehr zu retten ist.

    • Wirtschaftlicher Totalschaden

      Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden hingegen ist eine Reparatur des Schadens durchaus möglich. Allerdings lohnt sie sich nach Ansicht der Versicherung nicht, da die Reparaturkosten höher wären als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

    • Unechter Totalschaden

      Ein sogenannter unechter Totalschaden liegt dann vor, wenn ein Wagen zwar reparaturwürdig ist (d.h. Die Reparaturkosten liegen unterhalb der Differenz aus Wiederbeschaffungskosten und Schrottwert), aber für den Geschädigten eine Reparatur dennoch nicht zumutbar ist. Dies ist zum Beispiel bei sehr neuen Fahrzeugen und sehr großen Schäden der Fall. Hier ist der Wertverlust unzumutbar. Abgerechnet wird dann auf Neuwagenbasis.

    Was zahlt die Versicherung beim Totalschaden?

    Liegt nach einem unverschuldeten Unfall ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, zahlt Dir die Versicherung als Unfallgeschädigtem den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand aus. Dieser entspricht dem Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeugs abzüglich des Restwerts.

     

    Zusätzlich hast Du Anspruch auf einen Mietwagen, solange Du noch kein neues Fahrzeug hast. In der Regel werden für die Wiederbeschaffung 14 Tage für angemessen erachtet. Statt eines Ersatzfahrzeugs kannst Du Dir auch eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen.

     

    Auch An- und Abmeldungskosten sowie Entsorgungsgebühren müssen von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet werden. Und auch die Kosten für einen Kfz-Gutachter oder Verkehrsrechtsanwalt zählen gemäß § 249 BGB zu den Schadenersatzansprüchen als Unfallgeschädigter.

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    Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden ermittelt?

    Wann rein rechnerisch ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, hängt von drei Faktoren ab: Den geschätzten Reparaturkosten, dem ermittelten Restwert des Unfallwagens sowie dem von einem Gutachter berechneten Wiederbeschaffungswert Deines Fahrzeugs.

     

    Doch wie kommt ein Gutachter auf diese Werte? Eine erste Berechnungsgrundlage für den Restwert sowie den Wiederbeschaffungswert stellt die sogenannte Schwacke-Liste dar, auch Eurotax Schwacke genannt. Diese listet seit 1957 die Restwerte von Gebrauchtwagen auf und wird regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus berücksichtigt ein erfahrener Gutachter jedoch auch regionale Gegebenheiten, die Ausstattung des Autos sowie Umbauten, die sich direkt auf den Fahrzeugwert auswirken.

    Beispielrechnung

    Ab wann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, kann ganz einfach berechnet werden, wenn man die Werte für die Wiederbeschaffung und die Reparatur sowie den Schrottpreis vorliegen hat.

     

    Hier ein Rechenbeispiel:

    1.700 Euro (Wiederbeschaffungswert) – 400 Euro (Restwert) = 1.300 Euro (Schadensersatz-Summe)

     

    Bei Reparaturkosten von 2.000 Euro übersteigen diese die Schadensersatz-Summe deutlich. Eine Reparatur wäre in diesem Fall unverhältnismäßig – es liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In der Regel wird in einem solchen Fall fiktiv auf Totalschadenbasis abgerechnet (Auszahlung ohne Werkstattrechnung und tatsächliche Reparatur). Es gibt aber auch Ausnahmen. Diese fallen unter die sogenannte 130-Prozent-Regel.

    Reparatur oder auszahlen lassen?

    Sonderfall: Die 130-Prozent-Regel

    Auch wenn die gegnerische Versicherung es vermutlich für unvernünftig hält: Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist eine Reparatur des Unfallwagens möglich. Nämlich dann, wenn die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher sind als die Wiederbeschaffungskosten.

     

    Die 130-Prozent-Regel soll das Integritätsinteresse des Geschädigten wahren. Integritätsinteresse bedeutet: das Interesse am Erhalt Deines Vermögens als Autobesitzer. Du kannst Deinen Wagen also behalten, wenn Du ihn für maximal 130 Prozent der Wiederbeschaffungskosten wiederherstellen lassen kannst. Liegen die Kosten über den 130 Prozent, wird lediglich der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt. Kein Wunder also, dass die Höhe des Wiederbeschaffungswerts regelmäßig von den Versicherern angefochten wird.

    Voraussetzungen: Für eine Abrechnung nach der 130-Prozent-Formel:

    • Du musst Dein repariertes Auto mindestens noch für 6 Monate weiternutzen

    • Die Reparatur muss exakt gemäß des Unfallgutachtens durchgeführt werden

    • Die Reparatur muss durch eine Werkstattrechnung belegt werden – bei Eigenreparatur muss der Gutachter bestätigen, dass Sie gutachtenkonform erledigt wurde

    • Die 130-Prozent-Regel kann nur im Haftpflichtfall angewendet werden, nicht für Kaskoschäden

    Welche Ansprüche habe ich als Unfallgeschädigter?

    Wenn Du unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurdest, kannst Du von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gemäß § 249 BGB umfassenden Schadenersatz einfordern.

     

    Dir müssen nicht nur die Kosten für die fachgerechte Reparatur des Autos ersetzt werden. Auch weitere Schadenersatzpositionen wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung zählen zu den Versicherungsleistungen.

     

    Diese Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen kann mitunter schwierig und langwierig sein. Setze deshalb lieber auf die Expertise und Erfahrung eines neutralen Kfz-Sachverständigen. Dieser listet in seinem Schadengutachten alle relevanten Werte auf und nimmt Dir den ganzen lästigen Papierkram ab. Lass Dich also nicht darauf ein, wenn Dir die Versicherung des Unfallgegners einen Gutachter schicken will – dieser wird niemals in Deinem Sinne urteilen!

    Kfz-Gutachter moinunfall

    Wer zahlt bei einem selbst verschuldeten Totalschaden?

    Bei einem Totalschaden durch Eigenverschulden liegt ein Kaskoschaden vor. Hier greift – falls vorhanden – Deine Vollkaskoversicherung. Die Vollkasko zahlt Dir dann in aller Regel den Wiederbeschaffungsaufwand aus, also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

     

    Abhängig von den Versicherungsbedingungen kann es bei Neuwagen sogar sein, dass Dir die Kaskoversicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Anschaffungspreis Deines Wagens ersetzt – beziehungsweise den Neuwert abzüglich des Restwerts.

     

    Die Teilkaskoversicherung springt nur dann ein, wenn der wirtschaftliche Totalschaden durch Diebstahl, ein Unwetter oder einen Wildunfall entstanden ist. Auch die Teilkasko zahlt dann den Wiederbeschaffungsaufwand aus.

    Sonderfall: wirtschaftlicher Totalschaden bei Neufahrzeugen

    Ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem brandneuen Fahrzeug ist besonders ärgerlich. Denn die gegnerische Versicherung veranschlagt in diesem Fall meist nur den Zeitwert des Autos, also den Anschaffungswert eines gleichwertigen Fahrzeugs.

     

    Ausnahme: Das Auto ist lediglich einen Monat alt und hat maximal 1.000 Kilometer auf dem Tacho.

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    • Für Geschädigte kostenfrei

      Die Kosten für das Erstellen eines Sachverständigengutachtens trägt die Haftpflicht des Unfallverursachers.

    • Umfassende Beweissicherung

      Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden an Deinem Fahrzeug und kann die Schuldfrage klären.

    • Schnelle Gutachtenerstellung

      Das fertige Schadengutachten bekommst Du innerhalb von 24 Stunden.